Neue Finanzperspektiven für die AHV

4. Mai 2011 News

Der Bundesrat hat die neuen Finanzperspektiven der AHV zur Kenntnis genommen. Er geht nun davon aus, dass das Vermögen der AHV erst ab dem Jahr 2020 zu schmelzen beginnt. Dies wegen der Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften und dem Strukturwandel der Schweizer Wirtschaft.

Um die Finanzierung der AHV langfristig zu sichern, seien nach wie vor Reformen nötig, sagte Sozialminister Didier Burkhalter vor den Medien in Bern. Die Reformen könnten aber später erfolgen als bislang angenommen. Stark korrigiert hat der Bund die Annahmen bezüglich der Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte. Bislang ging er davon aus, dass bis im Jahr 2030 pro Jahr durchschnittlich 15 000 Personen zuwandern würden. Neu rechnet der Bund nun damit, dass sich die Zuwanderung bis ins Jahr 2030 bei jährlich 40 000 Personen einpendeln wird.

Neue finanzielle Entwicklung der AHV bis 2030
Unterschätzt hat der Bund auch die Lohnentwicklung. Neu berücksichtigt er stärker, dass nicht nur die Löhne steigen, sondern dass der Strukturwandel in der Wirtschaft auch zu produktiveren und besser bezahlten Stellen führt, was die Einnahmen der AHV verbessert. Bei der letzten Prognose war der Bund davon ausgegangen, dass die kritische Grenze bereits zu Beginn der 2020er Jahre erreicht sein dürfte. Heute glaubt er, dass es bei günstigen Rahmenbedingungen auch bis 2030 dauern könnte.

Auf der Basis der aktuellen Betriebsrechnung 2010 der AHV und der veränderten Hypothesen zur Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft geht der Bund für die finanzielle Entwicklung der AHV von folgenden neuen Perspektiven aus:

  • Die Versicherungstätigkeit der AHV, das sogenannte Umlageergebnis, wird in ein paar Jahren defizitär.
  • Dieses Defizit der Versicherungstätigkeit wird ca. 2020 eine Grössenordnung erreichen, die nicht mehr durch den erwartbaren Anlageerfolg auf dem Fondsvermögen aufgefangen werden kann. Der AHV-Ausgleichsfonds wird somit ab ca. 2020 zu schmelzen beginnen.
  • Etwa Mitte des nächsten Jahrzehnts wird die Liquidität des Ausgleichsfonds unter die Grenze von 50% einer Jahresausgabe fallen. Die Finanzierungslücke wird dann etwa 4,5 Mrd. Franken pro Jahr betragen, was einem Ertragspotential von 1 Lohnprozent, respektive von 1,3 Mehrwertsteuerprozenten entspricht (Szenario «Mittel»)
  • Entwickeln sich die Rahmenbedingungen in der unteren Bandbreite der Annahmen, wird der Ausgleichsfonds bereits etwa 2020 unter 50 % einer Jahresausgabe sinken (Szenario «Tief»), entwickeln sie sich hingegen gemäss den günstigeren Annahmen, wird sich dieser Zeitpunkt bis gegen 2030 erstrecken.
  • Bis 2030 wird die Finanzierungslücke rund 8,5 Mrd. Franken pro Jahr betragen (Szenario «Mittel»). Dies entspricht dem Ertragspotential von 1,9 Lohnsummenprozenten oder 2,4 Mehrwertsteuerprozenten oder alternativ dem Sparpotential einer Erhöhung des Rentenalters um 3 Jahre für Frauen und für Männer.
  • Im ungünstigen Fall (Szenario «Tief») wird die Finanzierungslücke bis 2030 rund 11,4 Mrd. Franken pro Jahr betragen, was 2,9 Lohnsummen- oder 3,7 Mehrwertsteuerprozenten entspricht, im günstigeren Fall (Szenario «Hoch») sind es 5,1 Mrd. Franken, respektive 1,0 Lohnsummen- oder 1,3 Mehrwertsteuerprozente.

Im laufenden und im nächsten Jahr will das Departement von Innenminister Didier Burkhalter die Grundlagen für eine neue AHV-Revision vorbereiten. Bis Ende der nächsten Legislatur will der Bundesrat eine entsprechende Vorlage ans Parlament verabschieden.