Nationalratskommission will Verfassungsartikel zur Familienpolitik

20. Oktober 2010 News

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats möchte, dass die Bundesverfassung mit einem Artikel zur Familienpolitik ergänzt wird. Gemäss dem neuen Artikel sollen Bund und Kantone die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.

Die nationalrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-N) sprach sich mit 17 zu 7 Stimmen für den neuen Verfassungsartikel aus. Das Projekt geht auf eine parlamentarische Initiative zurück. Nach dem Willen der SGK soll in der Verfassung verankert werden, dass der Bund bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Bedürfnisse der Familie berücksichtigt. Zudem soll festgehalten werden, dass Bund und Kantone für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen sorgen.

Weiter würde der Bund die Kompetenz erhalten, bei Bedarf einzugreifen. Reichen die Bestrebungen der Kantone oder Dritter nicht aus, soll der Bund Grundsätze über die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit festlegen. Er könnte sich auch finanziell an den Massnahmen der Kantone beteiligen. Eine Minderheit der SGK-N hatte dem Bund zusätzlich die Kompetenz erteilen wollen, Grundsätze über die Harmonisierung der Alimentenbevorschussung festzulegen. Dies lehnte die Kommission jedoch ab.