Nationalrat will Erleichterungen für ältere Arbeitslose

22. September 2011 News

Der Nationalrat will älteren und handicapierten Arbeitslosen den Bezug der Höchstzahl von 520 Taggeldern erleichtern. Wie der Bundesrat befürwortet er eine Senkung der Mindestbeitragszeit von 24 auf 22 Monate. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid.

Der Nationalrat hiess die entsprechende parlamentarische Initiative ohne Gegenstimme gut. Er folgte damit seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N), die diese Änderung einstimmig befürwortet. Dem Schweizerischen Arbeitgeberverband erscheint eine Anpassung des Gesetzes in diesem Punkt angezeigt. Damit sollen Härtefälle bei über 55-Jährigen und IV-Rentenbezügern vermieden werden.

Auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) unterstützt das Anliegen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Akzeptiert das Parlament in der Herbstsession diese Änderung, kann sie auf den 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Belastung von 15 Mio. Franken pro Jahr
Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sind derzeit etwa 370 Menschen betroffen. Die Senkung der Beitragszeit auf 22 Monate würde die Arbeitslosenversicherung mit jährlich 15 Mio. Franken belasten.

Die am 1. April 2011 in Kraft gesetzte Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) brachte nicht nur jungen Arbeitslosen Verschlechterungen, sondern auch älteren und handicapierten Menschen. So können Versicherte, die über 55 Jahre alt sind oder einen Invaliditätsgrad von mindestens 40% aufweisen, nur dann maximal 520 Taggelder (2 Jahre) beziehen, wenn sie innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist für die Beitragszeit mindestens 24 Monate lang Beiträge entrichtet haben.

Nachteile bei selbständiger Arbeitssuche
Trotz jahrelanger Erwerbstätigkeit können Versicherte diese Voraussetzung nicht erfüllen, wenn sie im Verlauf der Beitragsfrist die Stelle gewechselt und dazwischen einige Tage nicht gearbeitet haben. Benachteiligt sind auch jene, die nach Beginn der Arbeitslosigkeit auf eigene Faust versucht haben, eine neue Stelle zu finden, statt sich sofort bei der Arbeitslosenversicherung zu melden.