Im Jahr 2008 wurden in der Schweiz gemäss Erhebungen des Bundesamts für Statistik (BFS) insgesamt 7.382 Milliarden Arbeitsstunden geleistet. Das sind 1,8% mehr als im Vorjahr. Bei einem Wachstum des Bruttoinlandprodukts im gleichen Umfang resultiert dagegen eine stagnierende Arbeitsproduktivität.
| Roland A. Müller
Gemäss Arbeitsvolumenstatistik des BFS wurden 2008 7.832 Milliarden Arbeitsstunden, d.h. 1,8% mehr als im Vorjahr geleistet. Dazu beigetragen hat sowohl die höhere Anzahl der Beschäftigten (+2.2%) wie auch ein Plus an Arbeitstagen (+0.3%). Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit pro Arbeitsstelle ist um 0,7% zurückgegangen, was auf eine Zunahme der Teilzeitbeschäftigung deutet. Von 2003 bis 2008 hat die Anzahl der Arbeitsstunden um 8,1% zugenommen.
Von 2003 bis 2008 stieg die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten um 11 Minuten auf 42 Stunden 4 Minuten. Diese Zunahme resultiert aus einer Erhöhung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit um 6 Minuten auf 42 Stunden und 24 Minuten sowie aus einer Reduktion der Absenzen um 5 Minuten auf 1 Stunde und 28 Minuten, bei gelichbleibender Überstundenarbeit von 1 Stunde und 8 Minuten (alle Werte pro Woche).
Der positiven Entwicklung der Arbeitsstunden steht eine stagnierende gesamtwirtschaftliche Arbeits-Produktivität gegenüber, nachdem das Bruttoinlandprodukt im selben Masse gewachsen ist wie das Arbeitsvolumen. Von 2003 bis 2008 ist die Arbeitsproduktivität um durchschnittlich 1,2% gestiegen (die Zahlen zur Arbeitsproduktivität sind provisorisch, weil die BIP-Werte für 2007 und 2008 noch nicht definitiv sind).
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.