Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates sprach sich für eine rasche Änderung in der Arbeitslosenversicherung aus, die Härtefälle bei über 55-Jährigen verhindern soll.
| Roland A. Müller
Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes hat für ältere Arbeitslose Verschlechterungen gebracht. Nun möchten die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat Korrekturen vornehmen, um Härtefälle bei Arbeitslosen über 55 oder mit einem Invaliditätsgrad von über 40% zu verhindern.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) gab einstimmig einer parlamentarischen Initiative der nationalrätlichen Wirtschaftskommission (WAK) Folge, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Die WAK kann damit einen Entwurf für eine Gesetzesänderung erarbeiten.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.