Passivrauchen: Kommission lehnt Initiative ab

13. Mai 2011 News

Die Gesundheitskommission des Nationalrats setzt beim Schutz vor Passivrauchen auf das seit einem Jahr geltende Bundesgesetz und lehnt die weitergehende Volksinitiative ab. Dieser Entscheid ist im Sinne des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) beantragt mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» dem Volk und den Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, entstanden aus einem politischen Kompromiss, sei erst seit einem Jahr in Kraft, argumentierte die Kommissionsmehrheit. Zudem könnten die Kantone weitergehende Regelungen beschliessen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) lehnt die Initiative ebenfalls ab. Er ist überzeugt, dass das seit knapp einem Jahr geltende Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ausreicht. Eine neue Regelung ist unnötig. Auch der Bundesrat, welcher die entsprechende Botschaft verabschiedet hat, empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative.