Ja zum zweiten Massnahmenpaket bei der 6. IV-Revision, aber…

13. Oktober 2010 News

Der Entwurf für die Revision 6b der Invalidenversicherung wird vom Schweizerischen Arbeitgeberverband in weiten Teilen unterstützt. Nicht zu überzeugen vermag aber die vom Bundesrat vorgesehene Stabilisierungsregel, wofür der Verband zusammen mit economiesuisse und dem Schweizerischen Gewerbeverband eine neue Lösung vorschlägt.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat seine Vernehmlassung zum Entwurf für die Revision 6b der Invalidenversicherung eingereicht. Seine Stellungnahme lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Der SAV begrüsst diesen weiteren und notwendigen Schritt auf dem Weg zur Sanierung der IV; denn eine Weiterführung der Massnahmen der IV-Zusatzfinanzierung (MwSt-Erhöhung) über die vorgesehene Frist (2017) hinaus kommt nicht in Frage.
  • Die vorgeschlagenen Elemente der Vorlage finden im Grundsatz bei den Mitgliedern des SAV breite Unterstützung. Dazu im Detail Folgendes:
    • Die Anpassung des Rentensystems fördert die Wiedereingliederung, indem Schwelleneffekte abgebaut werden. Die Besitzstandsregeln sollen nicht nur am Lebensalter, sondern kumulativ auch an der Dauer des bisherigen Rentenbezugs anknüpfen. Die Systemänderung muss den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge miteinbeziehen, um die Anreizverstärkung nicht wieder «aufzuweichen»; dabei darf es allerdings nicht zu einer Kostenverlagerung von der IV zur 2. Säule kommen.
    • Bei der innerbetrieblichen «Früh-Früherfassung» (Prävention von Invalidität ohne objektivierbare Kriterien wie Absenztage) besteht ein hoher Informations- und Ausbildungsbedarf (arbeitsplatzbezogene Krankheitsbilder im Bereich psychischer Erkrankungen), welcher seitens IV bzw. IV-Stelle erfolgen muss, damit potentiell gesundheitlich gefährdete Mitarbeitende korrekt erfasst werden können. Die arbeitsrechtliche Kündigungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden, da Beschränkungen im Sinne eines negativen Anreizes kontraproduktiv wirkten.
  • Die Revisionsvorschläge für Rentnerinnen und Rentner mit Kindern werden unterstützt
  • Die Revisionsvorschläge im Bereich Reisekosten werden unterstützt. Die Rückführung auf die Übernahme der behinderungsbedingt notwendigen Mehrkosten ist angebracht und vertretbar.
  • Zu einer nachhaltigen Sanierung der IV gehört auch der Schuldenabbau. Die an den Bestand der flüssigen Mittel und Anlagen gekoppelte Rückzahlung der Schuld an den AHV-Fonds ist sinnvoll, weshalb der SAV den vorgeschlagenen Mechanismus unterstützt.
  • Der SAV begrüsst die Absicht, im Gesetz einen sog. Interventionsmechanismus einzuführen, um das finanzielle Gleichgewicht der IV langfristig zu sichern, denn dies zählt zu einer seiner zentralen Forderungen im Zusammenhang mit der Gesetzesrevision. Die vorgeschlagenen beiden Varianten erfüllen jedoch die Kriterien nicht, welche der SAV im Zusammenhang mit einer solchen Stabilisierungsregel stipuliert. Aus diesem Grund schlägt er – gemeinsam mit economiesuisse und dem Schweizerischen Gewerbeverband – eine neue Variante vor.