Renten der Militärversicherung steigen um 3,2% respektive um 0,9%. Der Bundesrat hat beschlossen, sie auf den 1. Januar 2011 an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen.
Die Renten der noch nicht im AHV-Alter stehenden Versicherten der Militärversicherung (MV) und der Ehegatten und Waisen der Verstorbenen, die am 31. Dezember 2010 das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben, werden um 3,2% erhöht; dies sofern die Rente im Jahr 2008 oder früher festgesetzt wurde. Renten mit Spruchjahr 2009 werden um 0,9% erhöht. Mit dieser Anpassung der Renten auf Anfang 2011 komme der Bundesrat der gesetzlichen Verpflichtung nach, mit der AHV-/IV-Rentenanpassung Schritt zu halten, teilte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit.
Die übrigen Renten, darunter auch jene der Versicherten im AHV-Alter, werden aufgrund des zu schwachen Anstiegs des Landesindexes der Konsumentenpreise im betreffenden Zeitraum nicht angepasst. Diese Renten werden bei der nächsten Anpassung erhöht werden.
Der Höchstbetrag des versicherten Jahresverdienstes für die Ermittlung der Taggelder und der Renten beträgt 146 206 Franken. Die Anpassung der Leistungen der Militärversicherung führt jährlich zu Mehrkosten für den Bund in der Höhe von etwa 1,3 Mio. Franken.