Harte Verschärfung der Corona-Massnahmen

13. Januar 2021 Medienmitteilungen

Der Bundesrat hat aufgrund einer sich rasch ausbreitenden Virusvariante unter anderem die Schliessung der Restaurants verlängert, führt Verschärfungen zum Home Office ein und verstärkt den Schutz von besonders gefährdeten Mitarbeitern. Zur Linderung der sich abzeichnenden gravierenden Schäden in der Wirtschaft werden zwar die Finanzhilfen für die behördlich geschlossenen Betriebe ausgeweitet. Die Arbeitgeber befürchten aber, dass sich die Wirtschaftskrise nochmals akzentuiert.

Der Bundesrat tritt der sich anbahnenden Ausbreitung einer besonders ansteckenden Virusvariante mit neuen Massnahmen entgegen. Er verlängert die Schliessung von Restaurants, Kulturbetrieben, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen um fünf Wochen. Zur Reduktion der Kontakte gilt ab dem 18. Januar eine Verschärfung des Home Office. Ab diesem Datum werden zudem Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs geschlossen, private Veranstaltungen weiter eingeschränkt und besonders gefährdete Personen am Arbeitsplatz verstärkt geschützt. Der Schweizerische Arbeitgeberverbands (SAV) teilt zwar die Lagebeurteilung des Bundesrats nicht, kann die Verschärfungen vor dem Hintergrund seiner Analyse aber nachvollziehen.

Von den bundesrätlichen Massnahmen ist die ganze Wirtschaft stark betroffen. Der SAV befürchtet deshalb ähnliche Einbrüche der wirtschaftlichen Aktivitäten wie im letzten Frühjahr. Umso wichtiger ist, dass alle Unternehmen, die während mindestens 40 Tagen auf Geheiss des Bundes schliessen mussten, über eine Ausnahmeklausel im Covid-Gesetz eine Entschädigung erhalten. Mit der Verlängerung des Lockdown bis Ende Februar können die Restaurants und Freizeitbetriebe diese Hilfe beanspruchen, was gemäss Bundesrat zu rund 100’000 Gesuchen führen wird. Trotz rechtsstaatlich korrektem Vorgehen müssen Bund und Kantone angesichts der extrem angespannten Situation namentlich im Gastgewerbe mit Hochdruck die Zuständigkeiten und die Abwicklung klären, damit die Hilfsgelder entgegen den Andeutungen vor Ende Februar fliessen.

Die Arbeitgeber hinterfragen, ob die vom Bundesrat beschlossenen Verschärfungen beim Home Office wirksam sind. Diese Arbeitsform ist lediglich bei einem geringen Anteil der Arbeitsplätze möglich. Ausserdem haben sich andere organisatorische und technische Massnahmen auch gemäss BAG in der Praxis bewährt und die Ansteckungsgefahr minimiert. Darüber hinaus leiden die Lehrlinge, wenn ihre Ausbildung am Arbeitsplatz unterbunden wird. Deshalb lässt der Bundesrat zurecht Ausnahmen zu, wenn Home Office aufgrund der Art der Aktivität nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich wäre. Der Bundesrat spricht zudem den Arbeitnehmern ein Recht auf Auslagenentschädigung explizit ab.

Kritisch beurteilt der SAV die vom Bundesrat erneut in Kraft gesetzten Regelungen für besonders gefährdete Personen. Immerhin wird jetzt klargestellt, dass aufgrund des Covid-Gesetzes neu ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz besteht.

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