Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 24 Monaten soll verlängert werden
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) plant, dem Bundesrat zu beantragen, die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung weiterhin bei 24 Monaten zu belassen. Die Arbeitgeber begrüssen dieses Vorgehen angesichts der weiterhin herausfordernden wirtschaftlichen Lage.
| Daniella Lützelschwab
Seit der dringlichen Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes im September 2025 ist der Bundesrat befugt, die Höchstdauer für den Bezug der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) befristet auf bis zu 24 Monate festzulegen. Dieser gesetzlich zulässige Höchstwert gilt seit dem 8. Oktober 2025 und ist derzeit bis zum 31. Juli 2026 befristet.
Wie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in einer Mitteilung festhält, laufen aktuell die Vorbereitungsarbeiten für eine allfällige Verlängerung dieser temporären Höchstbezugsdauer. Sofern die Wirtschaftslage bis dahin keine Besserung erwarten lässt, wird das WBF dem Bundesrat vor dem Sommer 2026 beantragen, die Höchstdauer für den Bezug der KAE ab dem 1. August 2026 weiterzuführen.
Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (SAV) ist die KAE ein bewährtes Instrument zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes. Sie ermöglicht es den Unternehmen, vorübergehende wirtschaftliche Schwankungen abzufedern und Arbeitsplätze zu sichern. Eine rechtzeitige Klärung der Rahmenbedingungen schafft dabei Planungssicherheit für die Betriebe und ihre Mitarbeitenden. Der SAV unterstützt deshalb das angekündigte Vorgehen des WBF.
Ihre Ansprechperson
Daniella Lützelschwab
Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
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