Geringere Zunahme der ständigen ausländischen Bevölkerung
Ende April 2010 lebten 1,076 Mio. Ausländerinnen und Ausländer aus EU-/EFTA-Staaten in der Schweiz. Die Zunahme dieser Personen sank um 35%, was vorab auf die abgeschwächte Konjunktur zurückzuführen ist.
| Roland A. Müller
Insgesamt 1 692 568 Ausländerinnen und Ausländer lebten Ende April 2010 in der Schweiz (21,8% der Wohnbevölkerung). Davon stammten 1 076 540 aus EU-27/EFTA-Ländern, das waren 3,3% (+34 613) mehr als Ende April 2009. Damit stieg die Zahl der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung aus EU-27/EFTA-Staaten weniger stark als im Vergleich zum Vorjahr (+53 514 oder + 5,4%). Dieser Rückgang von 35% ist primär auf die abgeschwächte Konjunktur zurückzuführen, wie das Bundesamt für Migration (BFM) mitteilte.
Die Anzahl von Nicht-EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürgern nahm um 0,4% (+2 731) zu. Diese Entwicklung entspricht gemäss BFM der Zuwanderungspolitik des Bundesrates und dem Zulassungssystem im neuen Ausländergesetz, wonach aus Nicht-EU-Staaten nur noch besonders qualifizierte Erwerbstätige rekrutiert werden können.
Am stärksten gewachsen ist vom 1. Mai 2009 bis zum 30. April 2010 die Zahl der Staatsangehörigen aus Kosovo (+ 33 038), Deutschland (+ 14 470), Portugal (+ 8 131), Frankreich (+ 4 548) und Grossbritannien (+ 2 110). Die Zunahme der kosovarischen Staatsangehörigen ist primär darauf zurückzuführen, dass Kosovo seit dem 17. Februar 2008 ein unabhängiger Staat ist und sich in der Folge viele in der Schweiz ansässige Kosovaren neu unter der kosovarischen Staatsbürgerschaft eintragen liessen (ehemals serbische Staatsangehörige).
Die Bevölkerungszahl von Staatsangehörigen aus Serbien (- 36 810), Bosnien-Herzegowina (- 1 644), Sri Lanka (- 1 388), Kroatien (- 1 166) und Italien (- 1 125) ist hingegen rückläufig. Dies entspricht dem Trend der letzten Jahre.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.