Förderung für Heimarbeit aufheben

9. Juni 2011 News

Der Ständerat beschloss mit 33 zu 0 Stimmen, die Unterstützung für Heimarbeit aufzuheben. Betroffen von der Streichung der 400 000 Franken pro Jahr sind vor allem die Berggebiete.

Der Bund unterstützt seit 1949 subsidiär die Heimarbeit, sofern sie von sozialer oder staatspolitischer Bedeutung ist und die Existenzverhältnisse der Berggebietsbevölkerung verbessert. Der Bundesbeschluss und die damit verbundenen Bundessubventionen sollen auf Anfang 2012 aufgehoben werden.

Mit den Bundessubventionen werden hauptsächlich der Kanton Uri, das Kurszentrum Ballenberg und die schweizerische Zentralstelle für Heimarbeit unterstützt. Letztere ist für die Unterstützung und Vermittlung von arbeitslosen Heimarbeitenden zuständig. Die Zentralstelle verfügt über spezielles Wissen, das den regionalen Arbeitsvermittlungszentren in aller Regel fehlt. Die Zentralstelle, die sich als Mittlerin zwischen Arbeitgebenden und Heimarbeitenden positioniert hat, wird sich den wandelnden Umständen anpassen müssen.

Der Bundesrat begründet die Aufhebung damit, dass sich der Schweizer Heimarbeitsmarkt seit dem Inkrafttreten des Bundesbeschlusses gewandelt habe. Die Nachfrage nach Heimarbeitskräften sei gesunken und die Tätigkeit als Existenzsicherung habe an Bedeutung verloren. Zudem seien durch die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) Finanzinstrumente geschaffen worden, die den verschiedenen Sonderbelastungen der Gebirgsbevölkerung ausreichend Rechnung tragen würden.

Nach dem einstimmigen Entscheid des Ständerats geht die Vorlage nun an den Nationalrat.