Flankierende Massnahmen: Konsequent umsetzen, aber nicht erweitern

11. Februar 2010 News

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund forderte einen weiteren Ausbau der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mit der EU. Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt diese Forderung ab. Er tritt für eine konsequente Umsetzung der geltenden Massnahmen ein, die insgesamt gut funktionieren.

An seiner Medienkonferenz forderte der Schweizerische Gewerkschaftsbund einen weiteren Ausbau der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Insbesondere will er mehr Kontrollen, schärfere Sanktionen, mehr Mindestlöhne, mehr allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge, Einschränkungen der Arbeit auf Abruf und eine Solidarhaftung der Unternehmer für ihre Unterakkordanten.

Die flankierenden Massnahmen zur Vermeidung unerwünschter Nebeneffekte der Personenfreizügigkeit mit der EU wurden bereits beim Einbezug der EU-Oststaaten in das Freizügigkeitsabkommen und nochmals bei seiner Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien verstärkt. So sollen zum Beispiel im laufenden Jahr 20 % mehr Kontrollen der grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnisse durchgeführt werden als im Vorjahr. Nach Auffassung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) verfügt die Schweiz damit über ein wirksames Dispositiv zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, dessen insgesamt gute Wirksamkeit auch in verschiedenen Berichten des Bundes bestätigt wurde.

Der SAV tritt für eine konsequente Umsetzung der geltenden flankierenden Massnahmen ein, auch wenn damit gewisse Eingriffe in den Arbeitsmarkt verbunden sind. Einen weiteren Ausbau der flan-kierenden Massnahmen lehnt der Verband dagegen ab, weil damit die Balance zwischen den Vorteilen der Arbeitsmarktöffnung und den Einschränkungen der unternehmerischen Handlungsfreiheit verloren ginge.