Familienzulagenregister: Räte sind sich uneinig bei der Finanzierung
Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat will, dass ein zentrales Register für Familienzulagen geschaffen wird. Doch wer für den Betrieb des Registers aufkommen soll, ist – nach einem weiteren Entscheid der grossen Kammer – noch offen.
| Roland A. Müller
Der Nationalrat will, dass der Bund sowohl den Aufbau als auch den Betrieb des Familienzulagenregisters bezahlen soll. Mit 110 zu 59 Stimmen beschloss er, daran festzuhalten. Nach dem Willen des Ständerates und des Bundesrates soll der Bund zwar den Aufbau des Registers im Umfang von 3,8 Mio. Fr. finanzieren, nicht aber die jährlichen Betriebskosten von 1,7 Mio. Fr. Letztere sollen den Kassen auferlegt werden.
Die Mehrheit im Nationalrat wollte nun aber davon nichts wissen. Das Register sei vom Bund gewollt, gab ein FDP-Vertreter zu bedenken. Es diene auch statistischen Zwecken. Zudem könne der Bund einen kostengünstigen Betrieb gewährleisten. Das Geschäft geht mit dieser letzten Differenz zurück an den Ständerat.
Mit der Schaffung eines zentralen Registers für Familienzulagen wollen die Räte verhindern, dass Eltern mehrfach Kinderzulagen beziehen können. Die Zulagen werden bereits ab einem geringen Beschäftigungsgrad entrichtet. Weil sie von verschiedenen Stellen ausbezahlt werden, geht zuweilen der Überblick verloren, so dass es zu Doppelzahlungen kommt. Laut dem Bundesrat besteht grosses Sparpotenzial.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.