Familienzulagen: Bundesrat macht nächsten Schritt

8. September 2010 News

Der Bund will mit dem Familienzulagenregister dafür sorgen, dass für das gleiche Kind nicht mehrfach Zulagen bezogen werden können. Der Bundesrat hat die nötigen Detailregelungen in die Familienzulagenverordnung aufgenommen. Das Register soll Anfang 2011 in Betrieb genommen werden.

Das Familienzulagenregister bildet die zentrale Informationsplattform über Familienzulagen, die nach schweizerischem Recht für Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland ausgerichtet werden. Sein Zweck ist primär zu verhindern, dass für ein Kind mehrfach Familienzulagen bezogen werden. Im Weiteren soll es den Durchführungsstellen den Vollzug des Familienzulagengesetzes (FamZG) erleichtern, Transparenz über bezogene Familienzulagen herstellen und dem Bund und den Kantonen als Auskunftsstelle dienen.

Bund trägt Aufbau- und Betriebskosten
Das Familienzulagenregister wird durch die Zentrale Ausgleichsstelle von AHV und IV geführt. Der Bund trägt sowohl die Kosten für den Aufbau des Registers (max. 3,8 Mio. Fr.) als auch die Betriebskosten (rund 1,7 Mio. Fr. jährlich). Gemäss aktueller Schätzung der Anzahl Kinder, für die eine Kinder- oder Ausbildungszulage ausgerichtet wird, werden bei Inbetriebnahme des FamZReg rund 1,7 Mio. Kinder und Jugendliche registriert sein.

Die Durchführungsstellen der Familienzulagen (rund 200 Familienausgleichs-, 35 Arbeitslosen- und 79 AHV-Ausgleichskassen) sind zum Datenaustausch mit dem Familienzulagenregister verpflichtet. Vollen Zugang zum Register haben ausschliesslich die Durchführungsstellen und deren Aufsichtsbehörden. Die Öffentlichkeit ist Nutzerin mit einem beschränkten Informationszugang; die Informationen darüber, ob und von welcher Stelle für ein Kind eine Familienzulage ausgerichtet wird, sind im Internet öffentlich abrufbar. Das entlastet insbesondere die Arbeitgeber bei ihren Abklärungen.

Register soll Anfang 2011 in Betrieb genommen werden
National- und Ständerat schufen am 18. Juni 2010 mit der Änderung des Familienzulagengesetzes die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung des Familienzulagenregisters und übertrugen dem Bundesrat den Erlass der Ausführungsbestimmungen. Die Gesetzes- und Verordnungsänderung treten auf den 15. Oktober 2010 in Kraft. Die Inbetriebnahme des Familienzulagenregisters ist auf Anfang 2011 vorgesehen.