Empfehlung zum BVG-Mindestzinssatz 2012

31. August 2011 News

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die Überprüfung des Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge. Er empfiehlt bei der Sozialpartnerkonsultation einen Satz von knapp 1,5%, wobei sich seiner Meinung nach – aufgrund der Unsicherheiten auf dem Finanzmarkt und der Funktion des Satzes als Mindestzins – auch 1,25% rechtfertigen liessen.

Gemäss Artikel 15 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) überprüft der Bundesrat den Mindestzinssatz im Minimum alle zwei Jahre. Dabei konsultiert er die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge und die Sozialpartner. Im letzten Jahr wurde der Satz überprüft und am 1. Oktober entschieden, den Mindestzinssatz bei 2% zu belassen. Angesichts der weiterhin volatilen Entwicklung der Finanzmärkte wurden die Sozialpartner auch in diesem Jahr konsultiert.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt die Überprüfung des BVG-Mindestzinssatzes. Nach der von ihm favorisierten Formel zu Bestimmung des Mindestzinssatzes resultierte eine Höhe von knapp 1,5%. Aufgrund der Unsicherheiten auf dem Finanzmarkt und der Funktion des Zinssatzes als Mindestzins wäre auch ein Satz von 1,25% gerechtfertigt.