Dritte Ausländergeneration erleichtert einbürgern

12. Februar 2010 News

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt in der Vernehmlassung die erleichterte Einbürgerung von Menschen der dritten Ausländergeneration.

In der Vernehmlassung begrüsst der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) die vorgeschlagenen Änderungen der Bundesverfassung und des Einbürgerungsgesetzes. Die Vorlage zur erleichterten Einbürgerung der dritten Ausländergeneration entspricht den Zielen der Wirtschaft. Das heute geltende ordentliche dreistufige Einbürgerungsverfahren mit Bund, Kanton und Gemeinde erachtet der Verband als langwierig und kompliziert.

Auch ist die Voraussetzung von 12 Jahren Wohnsitz in der Schweiz für eine Einbürgerung im internationalen Vergleich sehr hoch. Die heutigen Hindernisse sind vor allem für die junge, mobile Generation nicht mehr zumutbar. Verschiedene Kantone haben dies bereits vor einiger Zeit erkannt und ein erleichtertes Einbürgerungsverfahren geschaffen. Da sie damit gute Erfahrungen gemacht haben, sollen die Massnahmen nun auf die ganze Schweiz übertragen werden.

Wer eingebürgert ist, integriert sich leichter
Ein Viertel der ständigen ausländischen Bevölkerung ist in der Schweiz geboren und hat hier die Schulen besucht. Ausländerinnen und Ausländer sind sie meist nur auf dem Papier; um Einheimische zu sein, fehlen ihnen aber die politische Rechte. Vor allem junge Menschen, die ihre Kindheit in der Schweiz verbracht haben und deren Eltern hier aufgewachsen sind, sollen sich nicht nur als Schweizer fühlen, sondern auch vollberechtigt sein.

Die Schweizer Wirtschaft hat immer auf die Integration der Ausländer Wert gelegt, da das Zusammenleben in den Betrieben mit gut Integrierten erleichtert wird. Die Arbeitsmotivation, das Betriebsklima und die Qualität der Produkte und Dienstleistungen sind am besten, wenn Schweizer und Ausländer optimal zusammenarbeiten können. Ein fortschrittliches Einbürgerungsverfahren – vor allem für junge Menschen – erleichtert die Integration und das Zusammenleben. Wer eingebürgert ist, fühlt sich hier auch dauerhaft zu Hause und wird darauf achten, dass auch seine Kinder gut integriert sind.

Kompetenzen zum Bund verschieben?
In seiner Stellungnahme schlägt der SAV zudem vor, die Verschiebung der Kompetenzen von den Gemeinden und Kantonen zum Bund für die Einbürgerungen nochmals genau zu prüfen. Denn es stellt sich die Frage, ob nicht auch ein erleichtertes Verfahren, wie es bereits in verschiedenen Kantonen angewendet wird, zum gleichen Resultat führen würde. Auch empfiehlt der Verband, für die weiteren Beratungen im Parlament bereits mit den Arbeiten an der Ausführungsverordnung zu beginnen.