Der Bundesrat lehnt die Ferieninitiative ab

24. März 2010 News

Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative „6 Wochen Ferien für alle“ von Travailsuisse ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Zwingend angeordnete Ferien könnten die Spielräume für Lohnerhöhungen und Arbeitszeitverkürzungen einschränken, was nicht im Interesse der Arbeitnehmenden sei. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die Haltung des Bundesrats und spricht sich ebenfalls klar gegen die Initiative aus.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt die geplante Ferieninitiative von Travailsuisse aus drei Gründen entschieden ab: Sie ist für die Mehrzahl der Beschäftigten unnötig, sie schränkt den Spielraum für sozialpartnerschaftliche Lösungen ein, und sie setzt ein falsches Signal zur weiteren Erhöhung der Arbeitskosten am Standort Schweiz.

Gesamtarbeits- und Firmenregelungen für Arbeitnehmende
Obwohl der gesetzliche Ferienanspruch vier Wochen pro Jahr beträgt, profitieren heute viele Arbeitnehmende in der Schweiz von Gesamtarbeits- und Firmenregelungen, welche weit

über das gesetzliche Minimum hinausgehen. So erhalten die Beschäftigten in der Bauwirtschaft, in der Druck- bzw. graphischen Industrie und in der Uhrenindustrie bis zum 50. Altersjahr fünf Wochen und danach sechs Wochen Ferien. Die chemisch-/pharmazeutische Industrie hat eine nahezu gleich grosszügige Lösung, in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) sind sogar die 40- bis 50-Jährigen noch besser gestellt. Auch in anderen Branchen liegen die effektiven Ferienansprüche, vor allem für die mittleren und oberen Alterskategorien, deutlich über vier Wochen. Zudem haben die Beschäftigten noch acht bis zehn bezahlte Feiertage. Von einem Feriendefizit der schweizerischen Beschäftigten kann deshalb nicht die Rede sein, zumal sie auch im internationalen Vergleich gut abschneiden.

Der Bundesrat verweist zurecht darauf hin, dass Fortschritte in der Arbeitsproduktivität – soweit sie nicht im Wettbewerb “aufgesogen” werden – in Form von Arbeitszeitverkürzungen, Lohnerhöhungen und Ferienverlängerungen an die Arbeitnehmenden weitergegeben werden können und dass die Wahl zwischen diesen Ansätzen nicht durch den Gesetzgeber eingeschränkt werden darf. Die guten Ferienbedingungen in der Schweiz sind in sozialpartnerschaftlichen Lösungen auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der einzelnen Branchen und Unternehmungen abgestimmt. Eine Einschränkung dieser Flexibilität durch eine Anhebung des gesetzlichen Ferienanspruchs wäre für die Vertragsautonomie der Sozialpartner und für den schweizerischen Arbeitsmarkt schädlich. Es muss weiterhin möglich sein, die Arbeitsbedingungen branchen- und unternehmensspezifisch zu differenzieren.

Überrissene Forderung
Die Forderung nach Einführung eines gesetzlichen Ferienanspruchs von sechs Wochen für alle Arbeitnehmenden ist überrissen und setzt ein falsches Signal für die künftige Entwicklung der bereits hohen schweizerischen Arbeitskosten. Wenn diese weiter ansteigen, so schadet dies der Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitsstandorts Schweiz.