Der Arbeitgeberverband steht zu den flankierenden Massnahmen

27. Dezember 2011 News

Der Schweizerische Arbeitgeberverband bekräftigt in der Vernehmlassung die Wichtigkeit der flankierenden Massnahmen. In seiner Stellungnahme zum Entwurf für ein Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen fordert er jedoch, dass diese auch in Zukunft strikt auf die Verhinderung von Missbräuchen beschränkt bleiben.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) fasst seine Position wie folgt zusammen:

  • Der SAV steht zu den flankierenden Massnahmen (FlaM), fordert aber, dass sie strikt auf die Verhinderung von Missbräuchen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit Schweiz – EU beschränkt bleiben.
  • Der SAV verurteilt die bekannt gewordenen Lohndumping-Fälle, warnt aber vor unzulässigen Verallgemeinerungen. Insgesamt funktioniert das FlaM-Dispositiv, und es kann keine Rede von einem Vollzugsnotstand sein.
  • Der SAV ist bereit, störende Lücken im gesetzlichen Abwehrdispositiv gegen Lohn- und Sozialdumping zu schliessen, sofern
    a) die gesetzlichen Voraussetzungen für Eingriffe in den Arbeitsmarkt nicht aufgeweicht werden,
    b) die zusätzlichen Massnahmen mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar sind und
    c) die «Kosten» zusätzlicher Auflagen für inländische Arbeitgeber in einem angemessenen Verhältnis zum erreichten Nutzen bei der Missbrauchsbekämpfung sind.
  • Der SAV unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen der FlaM mit gewissen Detailkorrekturen, lehnt aber weitergehende Massnahmen ab.
  • Der SAV verlangt die Elimination von diskriminierenden Auflagen, welche schweizerische Unternehmungen bei der Leistungserbringung in einzelnen EU-Staaten behindern.