Bundesrat erhöht BVG-Beiträge für Arbeitslose

20. Mai 2010 News

Arbeitslose haben ab 1. Juni höhere Beiträge für ihre berufliche Vorsorge (BVG) zu leisten. Der Bundesrat hat beschlossen, den Beitrag von 0,8 % auf 2,5 % des koordinierten Tageslohnes zu erhöhen. Die Hälfte davon zahlt der Arbeitslosenversicherungsfonds.

Der Bundesrat begründet seinen Entscheid damit, dass nur dank der Beitragserhöhung auf 2,5 % des koordinierten Tageslohnes der Deckungsgrad der obligatorischen beruflichen Vorsorge weiterhin über 100 % gehalten werden könne. Nur so könnten die künftigen BVG-Renten für Invalidität und Tod garantiert werden.

Der Beitragssatz im BVG für Arbeitslose hat in den letzten Jahren aufgrund der mangelnden Erfahrungen in diesem noch jungen Versicherungszweig mehrere Anpassungen erfahren. Dank der damaligen grossen Reserven konnte der Beitragssatz laut Bundesrat per 1.1.2008 letztmals von 1,1 % auf 0,8 % reduziert werden.