Der Bund will die Förderung der Heimarbeit beenden
Der Bundesrat hat eine Botschaft verabschiedet, wonach der Bundesbeschluss über die Förderung der Heimarbeit aufgehoben werden soll. Die finanzielle Unterstützung der Heimarbeit durch den Bund soll beendet werden.
| Roland A. Müller
Der Bund unterstützt gemäss Bundesbeschluss von 1949 subsidiär die Heimarbeit, sofern diese von sozialer oder staatspolitischer Bedeutung ist und insbesondere die Existenzverhältnisse der Bevölkerung im Berggebiet zu verbessern vermag. Der Bundesbeschluss hat zum Ziel, die traditionelle unselbstständige gewerbliche und industrielle Heimarbeit und die Selbstversorgung mit gewerblichen Produkten zu fördern. Durch die damit verbundene Bundessubvention werden hauptsächlich die schweizerische Zentralstelle für Heimarbeit, der Kanton Uri und das Kurszentrum Ballenberg unterstützt.
Der Schweizer Heimarbeitsmarkt habe sich seit dem Inkrafttreten des Bundesbeschlusses gewandelt, teilte das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EDI) mit: «Die Nachfrage nach Heimarbeitskräften ist gesunken und die Tätigkeit als Existenzsicherung hat an Bedeutung verloren.» Zusätzlich habe sich in den letzten 60 Jahren die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen verändert. Die Förderung der Heimarbeit ist laut EDI nicht mehr Aufgabe des Bundes. Durch die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurden Finanzinstrumente geschaffen, die den verschiedenen Sonderbelastungen der Gebirgsbevölkerung ausreichend Rechnung tragen. Der Bundesrat plant daher, den Bundesbeschluss über die Förderung der Heimarbeit auf Anfang 2012 aufzuheben.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.