Breite Zustimmung zu Finanzierungsvereinbarung für höhere Fachschulen

14. Februar 2011 News

Die Kantone und Vernehmlassungspartner befürworten mehrheitlich die Schaffung einer Finanzierungsvereinbarung für höhere Fachschulen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband erachtet die Vereinbarung über Beiträge an Bildungsgänge der höheren Fachschulen in der Vernehmlassung als ersten Schritt in die richtige Richtung.

25 Kantonsregierungen und das Fürstentum Liechtenstein begrüssen in der abgeschlossenen Vernehmlassung die Schaffung einer neuen Finanzierungsvereinbarung für höhere Fachschulen. Der Kanton Luzern lehne den Entwurf aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Bei den übrigen zur Vernehmlassung eingeladenen Kreisen wie Organisationen der Arbeitswelt, Bildungsanbieter und weitere spreche sich ebenfalls eine Mehrheit für die Schaffung dieser Finanzierungsvereinbarung aus, teilte die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) mit.

Zahlreiche Punkte werden kontrovers diskutiert
Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer unterstützt den Grundsatz einer verbesserten Freizügigkeit für die Studierenden im Bereich der Höheren Fachschulen. Die Schaffung einer solchen Vereinbarung würde bei den Höheren Fachschulen die Freizügigkeit für die Studierenden verbessern, schrieb die EDK. Der Vorschlag, die Bildungsangebote durch Mindestvoraussetzungen (z.B. Vorgaben zur Infrastruktur, Mindeststudierendenzahl usw.) stärker zu steuern, wird mehrheitlich abgelehnt.

Kontrovers diskutiert wird die Berechnung der Beitragssätze, d.h. wie viel zahlt ein Vereinbarungskanton für einen Studierenden, der ausserhalb seines Kantons eine Höhere Fachschule besucht. Der vorgeschlagene Ansatz von 50 bis 60% der effektiven Vollkosten eines Ausbildungsangebots (das sind je nach Fach für Vollzeit-Studiengänge zwischen 2000.– bis 7000.– Franken pro Semester) wird von vielen Vernehmlassungsteilnehmern als zu tief erachtet. Weiter wird mehrfach vorgeschlagen, dass als Grundlage für die Berechnungen für alle gleiche Standardkosten statt effektive Vollkosten verwendet werden sollten.

Weitere Entscheidungen ab Oktober 2011
Das Generalsekretariat der EDK wird nun zusammen mit der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) Entscheidungsgrundlagen aufarbeiten. Der bereinigte Entwurf wird von der EDK-Plenarversammlung frühestens im Oktober 2011 verabschiedet. Danach kann das Konkordat in die kantonalen Beitrittsverfahren gegeben werden.