Der Bundesrat hat die Departemente neu gruppiert. Bildung, Forschung und Innovation befinden sich nun unter einem Dach. Die Änderung ist im Sinne des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.
| Roland A. Müller
Gemäss den Beschlüssen des Bundesrats werden das Staatssekretariat für Bildung und Forschung sowie die Eidgenössischen Technischen Hochschulen aus dem Departement des Innern (EDI) herausgelöst und ins Volkswirtschaftsdepartement (EVD) überführt. Dort ist bereits heute das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie angesiedelt.
Langjähriger Wunsch
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst die Vereinigung der Bereiche Bildung, Forschung und Innovation in einem Departement. Er wertet es als positiv, dass mit diesem Schritt die Bildung näher an das Volkswirtschaftsdepartement und damit auch näher an die Wirtschaft rückt.
Mit seinen Entscheiden erfüllt der Bundesrat einen langjährigen Wunsch aller Parteien. Im Parlament hatten sie immer wieder gefordert, dass die Bildung in einem einzigen Departement vereint wird. Mit diesem Schritt unterstreiche der Bundesrat die Bedeutung dieses Bereichs und stärke gleichzeitig die Tätigkeiten diverser Partner wie der Kantone, der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, der Universitäten und Fachhochschulen, so eine Mitteilung.
Änderungen treten Anfang 2013 in Kraft
Die Neuordnung soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Damit bleibt offen, ob die Reform die derzeitigen Departementsvorsteher Johann Schneider-Ammann (EVD) und Didier Burkhalter (EDI) betrifft. Bis 2013 bleiben die heutigen Zuständigkeiten bestehen. Wie die neugruppierten Departemente dannzumal heissen sollen, ist noch offen.
Gleichzeitig wird das für Europafragen zuständige Integrationsbüro vollständig dem Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) unterstellt. Bislang waren EVD und EDA gemeinsam zuständig. Das EVD gibt zudem das Bundesamt für Veterinärwesen ans EDI ab.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.