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Bilaterale III: vertiefte Prüfung des Botschaftsentwurfs

Die Arbeitgeber werden den heute in die Vernehmlassung gegebenen Botschaftsentwurf wohlwollend prüfen und unter Abwägung aller Vor- und Nachteile im Sommer einen Vorentscheid über Zustimmung oder Ablehnung fällen.

Der Bundesrat verkündete heute den Start der ordentlichen Vernehmlassung zum Botschaftsentwurf der Bilateralen III. Damit ist ein weiterer, bedeutender Meilenstein erreicht, den die Arbeitgeber begrüssen. Sind doch stabile Beziehungen zu unserer wichtigsten und kulturell nahestehendsten Partnerin für die Schweiz und ihre Wirtschaft von grosser Bedeutung. Dies beinhaltet sowohl den Zugang zum Binnenmarkt, wie auch die unbürokratische Rekrutierung von dringend gesuchten Arbeitskräften.

Zufriedenstellend sind die Lohnschutzmassnahmen, auf die sich die Sozialpartner bereits im Februar zur inländischen Absicherung des aktuellen Lohnschutzniveaus im Kontext des erzielten Verhandlungsergebnisses der Schweiz mit der Europäischen Union verständigen konnten. Es handelt sich um 13 Massnahmen, welche den Lohnschutz sicherstellen, ohne den liberalen Arbeitsmarkt entscheidend einzuschränken.

Die Sozialpartner konnten bis jetzt keine Verständigung erzielen hinsichtlich eines verbesserten Kündigungsschutzes für gewählte Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter – eine 14. Massnahme, welche von den Gewerkschaften gefordert wird. Der Bundesrat hatte deshalb beschlossen, eine Umsetzung für einen verbesserten Kündigungsschutz für gewählte Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter, für Mitglieder eines Organs einer Personalvorsorgeeinrichtung und für Mitglieder nationaler Branchenvorstände, die im Rahmen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages tätig sind, vorzuschlagen. Die Arbeitgeber lehnen diesen Vorschlag weiterhin ab.

Die Arbeitgeber werden den in die Vernehmlassung geschickten Botschaftsentwurf vertieft prüfen, im Sommer einen Entscheid fällen und diesen kommunizieren. Bis dahin werden sie sich weiterhin konstruktiv in die Debatte einbringen und für ein Paket kämpfen, bei dem die Vorteile für die Schweiz, die Schweizer Bevölkerung und die Schweizer Arbeitgeber die Nachteile überwiegen.

Weitere Auskünfte

  • Roland A. Müller, Direktor,
    Tel. +41 79 220 52 29, [email protected]
  • Daniella Lützelschwab,
    Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht,
    Tel. +41 79 179 85 78, [email protected]