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Bewilligungsverfahren: Firmen sollen entlastet werden

Der Bundesrat hiess die Totalrevision der Verordnung über Ordnungsfristen für Bewilligungsverfahren gut. Ziel ist, die Verfahren zu vereinfachen und dank klaren Fristen besser voraussehbar machen. Dies soll zum Beispiel für KMU den Arbeitsaufwand verringern und die Planungssicherheit erhöhen.

«Mit der Revision der Verordnung über die Ordnungsfristen wird im Rahmen der Wachstumspolitik des Bundesrates ein weiterer Schritt zur administrativen Entlastung der Unternehmen vollzogen», teilt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mit. Der Verordnungsentwurf verankert in einem neuen Artikel vier allgemeine Grundsätze, welche die Bewilligungsverfahren künftig vereinfachen:

Mit der Verankerung dieser allgemeinen Grundsätze soll die Situation der Gesuchsteller verbessert werden. Die Unternehmen würden durch diese Neuerung wissen, dass immer eine präzise Frist zur Anwendung kommt, schreibt das Seco weiter. Für die meisten Bewilligungsverfahren des Bundesrechts wird neu innert einer Frist von 10 Tagen (für die einfachen Fälle) oder 40 Tagen (für etwas komplexere Fälle) entschieden.

Zudem wurde eine Liste mit den 19 bestehenden Bewilligungsverfahren erstellt, «die für die Wirtschaft besonders wichtig und besonders langwierig sind». Die so erhaltenen Bewilligungsverfahren sollen während einer Übergangsfrist von drei Jahren auf ihre Kompatibilität mit den neuen Grundsätzen überprüft und wo nötig angepasst werden. Damit soll sichergestellt werden, dass spätestens nach drei Jahren alle wichtigen Bewilligungsverfahren eindeutig definierte Fristen kennen und dass die Prozesse für die Gesuchsteller so einfach wie möglich sind.

Die Verordnung über Grundsätze und Ordnungsfristen für Bewilligungsverfahren tritt am 1. September 2011 in Kraft.

Ihre Ansprechperson

Roland A. Müller

Direktor

roland.mueller@arbeitgeber.ch

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