Berufliche Vorsorge: Nationalratskommission fällt Grundsatzentscheid zur Verteilung von Überschüssen

21. Oktober 2010 News

Die nationalrätliche Sozialkommission will den Konflikt um die Verteilung der Gewinne in der beruflichen Vorsorge entschärfen. So sollen die Versicherer ihre Verwaltungskosten in Zukunft bereits beim Vertragsabschluss festlegen.

In der jahrelangen Auseinandersetzung über die Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen, welche die Lebensversicherungen im Geschäft mit der beruflichen Vorsorge erzielen, zeichnet sich eine Lösung ab. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) auf Antrag ihrer Subkommission «BVG» ohne Gegenstimme eine Kommissionsinitiative beschlossen, welche die Mindestausschüttung («Legal Quote») anders umschreiben sowie ausführlicher im Gesetz statt nur in der Verordnung festhalten will.

Die Initiative beinhaltet im Wortlaut folgende drei Bestimmungen, die hinsichtlich dem Geschäft mit der beruflichen Vorsorge im Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden sollen:

  • Die Verwaltungskosten auf Stufe Versicherer werden neu ex ante im Versicherungsvertrag vereinbart und nachträgliche Defizite dürfen nicht zulasten der Überschussbeteiligung verrechnet werden.
  • Die Legal Quote basiert auf der ertragsbasierten Methode und ist so festzulegen, dass die Aufteilung zwischen Versicherern und Versicherten stets gleich berechnet wird.
  • Die Höhe der Legal Quote wird überprüft und allenfalls in ihrer Höhe angepasst.

Damit eine entsprechende Gesetzesvorlage erarbeitet werden kann, braucht es noch die Zustimmung der ständerätlichen SGK.