Berufliche Vorsorge: Ja zu Mindestzinssatz von 1,5%

2. November 2011 News

Der Bundesrat hat angesichts der schwächelnden Börsen den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge per 2012 auf 1,5% festgelegt. Dieser Entscheid ist im Sinne des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.

Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz per 1. Januar 2012 von 2% auf 1,5% zu senken. Der Mindestzinssatz legt fest, wie viel Zinsen das Alterskapital in einem Jahr im Minimum abwerfen muss. Je tiefer der Satz, desto schwächer wachsen die Altersguthaben der Versicherten.

Im Sinne des Arbeitgeberverbands
Der Entscheid des Bundesrats entspricht der Position des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV). Seiner Meinung nach wäre aufgrund der Unsicherheiten auf dem Finanzmarkt auch ein Satz von 1,25% gerechtfertigt gewesen.

Mit der Senkung trage der Bundesrat den negativen Entwicklungen auf den Finanzmärkten angemessen Rechnung, begründet das Departement des Innern (EDI) den Entscheid. Der Zinssatz entspricht der durchschnittlichen Rendite von 7-jährigen Bundesobligationen. Das Erreichen dieser Rendite gilt als beinahe risikolos.

Bundesrat folgte der BVG-Kommission
Der Bundesrat folgte mit seinem Entscheid der Empfehlung der Kommission für berufliche Vorsorge, die sich Anfang September für die Senkung des Mindestzinses ausgesprochen hatte. Zwölf Mitglieder der Kommission hatten sich für die Senkung ausgesprochen, fünf dagegen. Die Vertreter der Arbeitnehmenden beantragten, den Zinssatz bei 2% zu belassen.

Es ist das erste Mal in der Geschichte der zweiten Säule, dass der Mindestzinssatz unter 2% fällt. Vor knapp zehn Jahren lag der Satz noch bei 4%. Seither wurde er schrittweise gesenkt. Seit drei Jahren lag er stabil bei 2%.