30 000 Kinder und Jugendliche werden vom 9. bis zum 12. September 2010 in der ganzen Schweiz gleichzeitig rund 1000 gemeinnützige Projekte realisieren. Organisiert wird die „Aktion 72 Stunden“ von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und ihren Mitgliederorganisationen.
| Roland A. Müller
Gegen 30 000 Kinder und junge Erwachsene werden vom 9. bis 12. September von Genf bis zum Bodensee gleichzeitig 1000 gemeinnützige Projekte umsetzen. Ziel ist, in genau 72 Stunden eine soziale, ökologische oder interkulturelle Aufgabe zu lösen. Dies kann sein: Eine Halfpipe bauen, einen Bach renaturieren oder im Kinderheim ein Theater inszenieren. Die «Aktion 72 Stunden» soll Kinder und Jugendliche herausfordern, Verantwortung zu übernehmen. Im Handeln können neue Fähigkeiten und soziale Kompetenzen wie zum Beispiel Teamfähigkeit, Selbständigkeit oder Kommunikationsfähigkeit erworben werden.
Die Aktion, welche zum grössten Freiwilligenprojekt der Schweiz werden soll, wird organisiert von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) und ihren rund 80 Mitgliedorganisationen. Das Projekt wird unterstützt vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), welche den Kantonen die Schuldispens der beteiligten Schülerinnen und Schüler empfiehlt.
Rudolf Stämpfli, Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands und Mitglied des Komitees 72, unterstützt die Aktion 72 Stunden 2010: «Das gemeinnützige Handeln in der Schweiz bedarf der Förderung und verdient Förderung. Ohne die vielfältigen Einsätze für gemeinnützige Arbeit würden viele Institutionen und Aktionen in der Schweiz nicht existieren, das Zusammenleben im Staat wäre erheblich erschwert.»
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.