Älteren Arbeitnehmenden den Verbleib auf dem Arbeitsmarkt erleichtern

24. September 2010 News

Der Bundesrat hat die erste Etappe der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Demnach können Arbeitnehmende, die mit zunehmendem Alter weniger arbeiten oder nach der Pensionierung noch beruflich aktiv bleiben wollen, ab 2011 von Neuerungen profitieren.

Die Bundesversammlung hatte die Massnahmen im Dezember 2009 verabschiedet. Nun hat der Bundesrat die erste Etappe der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Diese sollen Arbeitnehmenden im Rentenalter den Verbleib auf dem Arbeitsmarkt erleichtern, teilte das Eidgenössische Departement des Innern mit.

Die Vorsorgeeinrichtungen bieten ab 2011 folgende Neuerungen an: Einerseits können Versicherte, die ihr Arbeitspensum ab dem 58. Altersjahr reduzieren (Lohnkürzung um höchstens die Hälfte), ihren bisherigen versicherten Verdienst weiterführen. Anderseits können Versicherte, die auch nach dem ordentlichen Rentenalter erwerbstätig bleiben möchten, bis zur Vollendung des 70. Altersjahres weiter Beiträge an ihre Vorsorgeeinrichtung einbezahlen.

Diese Massnahmen gehören zum ersten Teil der in drei Etappen umgesetzten Strukturreform in der beruflichen Vorsorge. Die zweite Etappe mit verschärften Governance-Vorschriften für Pensionskassen soll am 1. Juli 2011 in Kraft treten. Die dritte Etappe schliesslich betrifft die verstärkte Aufsicht in der 2. Säule und soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Vorgesehen ist dabei insbesondere die Einrichtung einer Oberaufsichtskommission.