6. IV-Revision: Renten für Schleudertrauma prüfen

2. Februar 2011 News

Die Sozialkommission des Ständerates (SGK-S) will im Rahmen der 6. IV-Revision nicht darauf verzichten, Renten für Menschen mit Schleudertrauma zu hinterfragen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband plädiert dafür, dass die Vorlage rasch bereinigt und verabschiedet wird.

Mit 10 zu 5 Stimmen empfiehlt die Kommission dem Ständerat, sich bei der Hinterfragung der Renten für Schleudertrauma dem Nationalrat anzuschliessen. Die 6. IV-Revision sieht eine systematische Überprüfung von jenen Renten vor, die mit «organisch nicht erklärbaren Krankheitsbildern» begründet sind.

Arbeitgeberverband für Inkraftsetzung per Januar 2012
Untersucht werden sollen neben Schleudertraumata etwa Fälle von chronischer Müdigkeit oder Schmerzerkrankungen. Eine Minderheit der Sozialkommission wollte den Bundesrat dazu verpflichten, eine Liste mit jenen Diagnosen zu erstellen, die von einer Überprüfung ausgeschlossen sind. Dies lehnte die SGK-S jedoch mit 7 zu 4 Stimmen ab. Sie folgte dem Nationalrat, dessen Formulierung ein Schleudertrauma-Urteil des Bundesgerichts berücksichtigt.

Bei der 6. IV-Revision bleiben verschiedene kleinere Differenzen zwischen den Räten bestehen. So möchte die Ständeratskommission im Gegensatz zum Nationalrat, dass der Bundesrat auch mit Spitälern und Werkstätten Eingliederungsmassnahmen vereinbaren kann. Die Differenzen sollten in der Frühjahrssession bereinigt werden. Eine rasche Differenzbereinigung und damit ein Inkraftsetzen der Revision per 1. Januar 2012 stehen für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) im Vordergrund. Damit werden zum einen für Arbeitgeber negative Anreize bei der Integration von Handicapierten abgebaut, und zum anderen kann die negative IV-Betriebsrechnung durch Sparmassnahmen entlastet werden.

Neues Credo anvisiert
Ziel des ersten Teils der 6. IV-Revision ist es, das defizitäre Sozialwerk jährlich um etwa 500 Mio. Franken zu entlasten. Nachdem mit den bisherigen IV-Revisionen die Zunahme der Neurenten gestoppt wurde, sollen nun bestehende Renten aufgehoben oder gekürzt werden. Dazu werden die Renten regelmässig und genauer überprüft. Damit soll der verbreiteten Eindruck «einmal Rente, immer Rente» durch das Credo «Rente als Brücke zur Eingliederung» ersetzt werden.

Bis 2018 sollen rund 17 000 Rentner zurück in den Arbeitsmarkt finden. Bereits beschlossen haben die Räte, dass es keine «Behindertenquote» geben soll: Grosse Firmen werden nicht dazu verpflichtet, mindestens ein Prozent der Stellen für handicapierte Menschen zu reservieren.