Mehr als 20’000 Jobs für beeinträchtigte Menschen

24. Februar 2016 News

Über 20’000 Menschen mit Beeinträchtigungen konnten 2015 ihren Job behalten oder eine neue Anstellung finden. Das freiwillige Engagement der Arbeitgeber und die immer bessere Vernetzung der Eingliederungspartner zahlen sich also aus. Die IV-Stellen-Konferenz warnt denn auch davor, gesetzliche Integrationsquoten einzuführen. Zwangsmassnahmen würden das private Engagement zunichtemachen.

Die Integrationsaktivitäten der IV und der Arbeitgeber sind eine Erfolgsgeschichte. Immer mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen verbleiben im Arbeitsmarkt bzw. kehren in den Arbeitsmarkt zurück – im vergangenen Jahr waren es gemäss einer Erhebung der IV-Stellen-Konferenz 20’119 Menschen. Erstmals wurde damit die 20’000er Marke geknackt. Insgesamt konnten seit 2012 rund 75’000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen ihren Job behalten oder eine neue Anstellung finden.

Die steten Verbesserungen der Eingliederungszahlen sind insbesondere auch dem Engagement der Arbeitgeber zu verdanken. «Immer mehr Arbeitgeber sind bereit, den Betroffenen durch die Rückkehr in den Arbeitsprozess eine Perspektive zu bieten. Gewinnorientierung und soziales Engagement lassen sich sehr gut vereinbaren – viele Unternehmen beweisen dies», freut sich der Präsident der IV-Stellen-Konferenz, Jean-Philipp Ruegger.

Neben dem Effort der Arbeitgeber ist die Vernetzung der Akteure ein weiterer Erfolgsfaktor im Rahmen der beruflichen Integration. Compasso, eine vom Schweizerischen Arbeitgeberverband angeführte Initiative, leistet hier einen wichtigen Beitrag. Die privat finanzierte Plattform vernetzt alle zentralen Stakeholder im Bereich der beruflichen (Wieder-)Eingliederung – die Arbeitgeber, die IV, die Suva, Privatversicherungen und Behindertenorganisationen. Alle eint das Ziel, die Arbeitsmarkt-Fähigkeit beeinträchtigter Menschen zu stärken – und damit sowohl Verrentungen zu vermeiden als auch dem Arbeitsmarkt Fachkräfte zu erhalten.

Angesichts der positiven Entwicklung der Eingliederungszahlen warnt die IV-Stellen-Konferenz davor, gesetzliche Integrationsquoten einzuführen. Einen Mitarbeitenden aufgrund seiner Behinderung anzustellen, nur um eine bestimmte Quote zu erreichen, schaffe keine gute Basis für ein fruchtbares und dauerhaftes Arbeitsverhältnis, so die IV-Stellen-Konferenz. In der Tat würden starre gesetzliche Vorschriften das private Eingliederungsengagement hemmen. Erfolge bei der beruflichen Integration sind vor allem das Resultat flexibler und bedürfnisgerechter Strukturen. Beim Auftreten ernsthafter gesundheitlicher Probleme können so rasch die richtigen Massnahmen eingeleitet werden – im Interesse der Betroffenen, der Sozialversicherungen und der Arbeitgeber.