Zulagen für familienexterne Kinderbetreuung von Ständerat angenommen

11. Dezember 2024 News

Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2024 mit dem Entwurf zur finanziellen Unterstützung der familienexternen Kinderbetreuung. Der Ständerat spricht sich für ebendiese Zulagen aus. Die Arbeitgeber begrüssen eine zeitgemässe Lösung zur Finanzierung der externen Kinderbetreuung im Grundsatz, die Kosten dafür dürfen aber nicht nur auf die Arbeitgeber abgewälzt werden.

Wer seine Kinder extern betreuen lässt, soll künftig eine Grundpauschale von 100 Schweizer Franken und pro zusätzlichen halben Betreuungstag weitere 50 Schweizer Franken erhalten. Dies ist der Vorschlag der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S). Voraussetzungen dafür sind, dass die Kinder institutionell betreut werden und unter acht Jahre alt sind. Die Kantone sollen für die Finanzierung verantwortlich sein und mögliche Beteiligungen von den Kantonen selbst, den Arbeitgebern, den Arbeitnehmenden sowie Selbstständigerwerbenden bestimmen können.  

Dank externer Kinderbetreuung können Elternteile ihr Arbeitspensum erhöhen 

Aufgrund des demografischen Wandels fehlen bis in zehn Jahren fast eine halbe Million Arbeitskräfte. Die Arbeitgeber begrüssen deshalb Bestrebungen, das inländische Arbeitskräftepotenzial noch besser auszuschöpfen. Mit der vorgeschlagenen Änderung könnten Elternteile – insbesondere Mütter, die bisher nicht oder Teilzeit arbeiten – ihr Pensum erhöhen und damit dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken.  

Kosten dürfen nicht nur auf Arbeitgeber abgewälzt werden 

Der Ständerat stimmt den höheren Zulagen für familienexterne Kinderbetreuung in der Wintersession 2024 zu und überweist die Entwürfe zurück an den Nationalrat. Damit wird ein wichtiger Schritt in Richtung zeitgemässe Lösung gemacht. Störend ist aber, dass die gesamte Verantwortung den Kantonen übergeben werden soll und sich der Bund nicht beteiligt. Die Kantone müssten so entscheiden, wie sie die Finanzierung garantieren wollen. Ein Teil soll über die Arbeitgeber finanziert werden. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband ist aber klar, dass die Kosten nicht einzig auf sie abgewälzt werden dürfen: Bereits heute finanzieren Arbeitgeber und Arbeitnehmende ihren Teil an den Kosten implizit via Steuern. Sie sehen die Finanzierungsverantwortung insbesondere beim Staat, resp. den Kantonen. Deren Beteiligung wäre insofern richtig, weil sie von den zu erwartenden höheren Steuereinnahmen aufgrund der höheren Erwerbstätigkeit profitieren.