Sozialpolitik

Kita-Initiative: Ständerat befürwortet indirekten Gegenvorschlag, der ebenfalls teuer, aber besser ist

Die Arbeitgeber begrüssen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und damit zusammenhängend eine bessere Nutzung des Arbeitskräftepotenzials. Sie lehnen die Kita-Initiative ab und fordern eine weitere Verschlankung der Ideen des indirekten Gegenvorschlags sowie eine Verbesserung der vorgesehen Anreizstruktur.

Der Ständerat hat sich gestern erneut mit der sogenannten Kita-Initiative befasst. Die Arbeitgeber stehen ihr kritisch gegenüber, weil sie kostenintensiv, ineffizient und föderalismuswidrig ist.

Auch der Ständerat spricht sich gegen die Kita-Initiative aus, befürwortet aber einen indirekten Gegenvorschlag, der mehr Geld für die familienergänzende Kinderbetreuung vorsieht.

Lastenteilung bei der Finanzierung

Kern des Gegenvorschlags ist eine Betreuungszulage für Eltern von Kita-Kindern, die über Beiträge der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden und der Kantone finanziert wird, wobei sich auch der Bund beteiligen soll: Eltern von bis zu achtjährigen Kindern sollen gemäss Gegenvorschlag eine Zulage erhalten, wobei diese monatlich mindestens hundert Franken betragen soll, wenn Kinder an einem Tag pro Woche in einer Institution betreut werden. Pro zusätzlichen halben Betreuungstag erhöht sich die Zulage um fünfzig Franken. Die Zulage ist auch für nicht erwerbstätige Eltern vorgesehen, wenn sich diese in Aus- oder Weiterbildung befinden.

Kantone entscheiden über die Finanzierung

Über die Finanzierung der Zulagen entscheiden gemäss übereinstimmenden Beschlüssen beider Kammern die Kantone, wie bei den Familienzulagen. Neben der Betreuungszulage für erwerbstätige Eltern sollen mit sogenannten Programmvereinbarungen Angebotslücken geschlossen und Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen geschaffen werden.

Differenzen der Räte primär bezüglich Umfang und Herkunft der Mittel

Darüber, dass Eltern künftig bei den Kosten für familienergänzende Kinderbetreuung finanziell entlastet werden sollen, herrscht sowohl im National- als auch im Ständerat überwiegende Einigkeit. Uneinig sind sich die Räte aber darüber, wieviel Geld der Bund beisteuern soll, wofür es genau verwendet und wo es genau eingesetzt werden soll. Beispielsweise will der Ständerat für die ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags zur Initiative maximal 100 Millionen Franken ausgeben, der Nationalrat 200 Millionen Franken.

Arbeitgeber fordern Masshalten und sinnvolle Anreizstrukturen

Die Arbeitgeber unterstützen seit langem die Förderung der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch, weil – wenn die Anreize stimmen – zu erwarten ist, dass die Arbeitsmarktbeteiligung möglichst grösser Teile der Bevölkerung und in diesem Fall primär der Mütter weiter gesteigert werden kann.

Störend sind jedoch die zu erwartenden Kosten: Die neue Sozialleistung wird jährlich rund 600 Millionen Franken kosten, wobei primär die Arbeitgeber über höhere Lohnbeiträge belastet werden. In einer Zeit, die bereits durch grosse Unsicherheiten geprägt ist – vor allem in den exportorientierten Branchen.

Die Kosten sind zudem nur zu rechtfertigen, wenn die Mittel so eingesetzt werden, dass nur jene profitieren, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, um einer Arbeit nachzugehen. Das Risiko von Mitnahmeeffekten ist gross, wenn nicht entsprechende Anreize gesetzt werden. Eltern sollen deshalb einen Erwerb nachweisen müssen, um Zulagen zu erhalten. Dieser Grundsatz hat der Ständerat mit seinem Entscheid nun eingeführt, was grundsätzlich zu begrüssen ist