Die Anhörung zum Bericht über die Zukunft der 2. Säule ist eröffnet und dauert bis Anfang März 2012. Der Bericht enthält eine Problemanalyse und Lösungsansätze zu den verschiedenen Reformpunkten, insbesondere zum Mindestumwandlungssatz, zur Legal Quote und zu den Verwaltungskosten.
Die Stimmberechtigten lehnten am 7. März 2010 die von Bundesrat und Parlament beschlossene Anpassung des Mindestumwandlungssatzes ab. Danach beschloss der Bundesrat, die im Gesetz vorgeschriebene Berichterstattung über den Umwandlungssatz inhaltlich zu erweitern und eine umfassende Auslegeordnung zu erarbeiten. Darin sollen die aktuellen Probleme analysiert und mögliche Lösungsansätze aufgezeigt werden.
«Grosse Herausforderungen für berufliche Vorsorge»
«Die stetig steigende Lebenserwartung und die andauernd schlechte Verfassung der Finanzmärkte, die vielen Vorsorgeeinrichtungen zu schaffen machen, aber auch gesellschaftliche Veränderungen, wie etwa der Trend zu mehr Teilzeitarbeit oder vermehrte Erwerbsunterbrüche, stellen die berufliche Vorsorge vor grosse Herausforderungen», teilt das Eidg. Departement des Innern (EDI) mit.
Im Mittelpunkt des nun vorliegenden Berichts über die Zukunft der 2. Säule steht der Mindestumwandlungssatz. Es werden Überlegungen zu seiner Höhe angestellt und flankierende Massnahmen, mit denen die Auswirkungen einer allfälligen Senkung des Satzes auf die Höhe der Renten abgefedert werden könnten, erörtert. Weitere Schwerpunkte des Berichts widmen sich den Kosten der beruflichen Vorsorge und Vereinfachungen sowie der Gewinnbeteiligung der Versicherungsgesellschaften (Legal Quote).
Bericht vor der Sommerpause 2012 verabschieden
Der Bericht über die Zukunft der 2. Säule wurde in enger Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen BVG-Kommission erstellt. Das EDI gibt nun den interessierten Kreisen bis Anfang März 2012 Zeit, zu den Lösungsansätzen Stellung zu nehmen.
Der Bundesrat wird unter Berücksichtigung der Anhörungsergebnisse zu den einzelnen Reformpunkten konkrete Reformvorschläge ausarbeiten und den Bericht mit einer entsprechenden Reformagenda noch vor der Sommerpause 2012 zuhanden des Parlaments verabschieden. Anschliessend soll die Umsetzung der einzelnen Reformen an die Hand genommen werden.