Die parlamentarische Initiative 21.403 möchte die bisher befristete Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung in eine dauerhafte Lösung überführen. Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu stärken und die Erwerbstätigkeit von Eltern – insbesondere von Müttern – zu fördern.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt grundsätzlich Bestrebungen, die eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Die familienexterne Kinderbetreuung kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass beide Elternteile einer Erwerbsarbeit nachgehen oder ihr Pensum erhöhen können.
Einseitige Kostenabwälzung ist nicht tragbar
Trotz grundsätzlicher Zustimmung zum Ziel der Vorlage lehnt der SAV den abgewandelten Vorschlag der Initiative ab. Die vorgesehene Finanzierung der Massnahmen ist unausgewogen: Während ursprünglich eine paritätische oder tripartite Finanzierung möglich war, sollen die Kosten nun vollständig von den Arbeitgebern getragen werden – und das bei einem jährlichen Zusatzaufwand von bis zu 600 Millionen Franken. Das ist nicht nur unverhältnismässig, sondern auch unfair: Von einer höheren Erwerbstätigkeit profitiert auch die öffentliche Hand, etwa durch höhere Steuereinnahmen. Sie darf sich daher nicht aus der finanziellen Verantwortung ziehen. Dass sich Arbeitgeber an den Kosten beteiligen, ist unbestritten und Ausdruck ihres Engagements für eine familienfreundliche Arbeitswelt. Doch die Finanzierung darf nicht allein ihnen aufgebürdet werden. Auch Kantone und der Bund müssen sich angemessen beteiligen.
Unterstützung sollte auch an Vorgaben geknüpft sein
Für den SAV ist und war immer klar, dass die finanzielle Unterstützung der Familien dazu führen soll, dass beide Eltern erwerbstätig sein oder ihr Pensum erhöhen können. Entsprechend sprachen sich die Arbeitgeber dafür aus, dass eine Erwerbsbeteiligung beider Elternteile Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung der familienexternen Betreuung ist. Ebenfalls sollten bereits vorhandene Engagements des Arbeitgebers bei der Berechnung berücksichtigt werden. Ebenfalls verpasst es die vorliegende Vorlage vorzusehen, dass der Erfolg der neuen Regelung evaluiert wird. So könnte zum Beispiel nach fünf Jahren überprüft werden, ob die Massnahme zielführend gewirkt hat und ob sie zukünftig noch nötig ist. Je nach Ergebnis wird sie weitergeführt oder eingestellt.
Der Nationalrat hat sich heute für das neue Finanzierungsmodell ausgesprochen. Im Gegensatz zum Ständerat hat er die Programmvereinbarungen wieder aufgenommen und den Bund in gewissen Bereichen und für eine beschränkte Dauer stärker in die finanzielle Verantwortung genommen. Das Geschäft geht nun wieder zurück an den Ständerat.