Es war ein klarer Entscheid: Einstimmig sagt der Nationalrat in der Frühlingssession 2025 JA zur einmal jährlichen Ausbezahlung der 13. AHV-Rente ab 2026 für alle Personen, die Anspruch auf eine Altersrente haben. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt diesen Entscheid im Grundsatz. Das Geschäft kommt nun in die Schlussabstimmung, womit dann eine offene Frage zur zusätzlichen AHV-Rente geklärt sein dürfte.
Weiterhin offen ist aber die Finanzierung. Der SAV hat sich stets gegen die Einführung der 13. AHV-Rente ausgesprochen, da sie einen massiven Sozialausbau nach dem Giesskannenprinzip darstellt und die langfristige finanzielle Stabilität der AHV gefährdet. Dennoch ist es zentral, dass die Finanzierung dieser Zusatzrente rasch und nachhaltig gesichert wird.
Der SAV unterstützt den Vorschlag des Bundesrates, die 13. AHV-Rente befristet über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren. Dies ist die fairste Lösung, da sich auch jene Personen an den Kosten beteiligen, die von der Zusatzrente profitieren. Eine Erhöhung der Lohnbeiträge hingegen lehnt er kategorisch ab, da sie einseitig die Arbeitgeber und die erwerbstätige Bevölkerung belastet, die Arbeit verteuert und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz schwächt.
Der SAV fordert eine nachhaltige Sanierung der AHV im Rahmen der nächsten Reform 2026. Diese muss dringend angegangen werden und zwingend auch eine Erhöhung des Referenzalters beinhalten, um die langfristige Finanzierung der Altersvorsorge nachhaltig zu sichern. Laufend Steuern und Abgaben zu erhöhen, schwächt den Wohlstand und belastet Unternehmen und die Bevölkerung.