Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) hat ihren Entwurf zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung finalisiert und diesen an ihren Rat zur Behandlung in der Wintersession überwiesen. Aus Sicht der Arbeitgeber konnte die WBK-S das nationalrätliche Modell in wesentlichen Punkten verbessern, jedoch nimmt sie bei der Finanzierung der Vorlage unerklärlicherweise die Arbeitgeber in die Pflicht.
In unterschiedlichen Punkten hat die WBK-S das vom Nationalrat angedachte Modell verbessert, so etwa mit der Änderung des Finanzierungskanals: Die Finanzierung soll analog zu den Familienzulagen erfolgen. Damit kann ein bereits bestehender und bewährter Finanzierungskanal eingesetzt werden.
Weiter soll die Betreuungszulage gezielt an die Eltern ausbezahlt werden. So setzt der Anspruch auf eine Betreuungszulage die Betreuung von Kindern in einer institutionellen Einrichtung voraus und die Höhe der Betreuungszulage misst sich an der Zahl der institutionell betreuten Tage.
Finanzierung durch die Arbeitgeber ist abzulehnen
Geht es nach der Kommissionsmehrheit, soll die Finanzierung wie bei den Familienzulagen üblich durch die Kantone festgelegt werden. Dass die Arbeitgeber von den Kantonen auch in die Pflicht genommen werden können, ist abzulehnen. Arbeitgeber leisten über Unternehmenssteuern bereits heute einen substanziellen Beitrag an die Kosten für die öffentliche Infrastruktur. Die Bereitstellung von ausreichend finanzierbaren Kinderbetreuungsangeboten ist und bleibt eine Staatsaufgabe. Dazu zählt das Schulangebot, wobei die Finanzierung der familienexternen Betreuungsangebote ein folgerichtiger nächster Schritt wäre.
Bezahlbare Betreuungsangebote bieten positive Arbeitsanreize
Für die Arbeitgeber ist nach wie vor klar, dass fehlende und vor allem zu teure familienergänzende Betreuungsangebote Mütter und Väter vom Arbeiten abhalten können. Die Verantwortung für den Aufbau von finanzierbaren Angeboten liegt beim Staat, weshalb die Arbeitgeber in ihrer Vernehmlassungsantwort zum WBK-S-Modell bei der Finanzierung – gleich wie beim Modell des Nationalrats – den Bund in der Verantwortung sehen.