BVG-Mindestzins: BVG-Kommission plädiert für Stabilität

3. September 2012 News

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz im Jahr 2013 bei 1,5 Prozent zu belassen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt diese Empfehlung.

Gemäss Gesetz entscheidet der Bundesrat über die Festsetzung des Mindestzinssatzes im BVG. Er berücksichtigt dabei die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge (BVG-Kommission), die sich dafür ausgesprochen hat, den Mindestzinssatz für 2013 auf dem aktuellen Stand von bei 1,5 Prozent zu belassen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt diese Empfehlung, welche der unsicheren Lage an den Kapitalmärkten, den tiefen und weiter rückläufigen Renditen auf risikolosen Anlagen (Bundesobligationen) sowie der Tatsache Rechnung trägt, dass sich viele Kassen wegen der insgesamt ungenügenden Renditen während der letzten 10 Jahre in Unterdeckung befinden.

Angesichts der herrschenden Negativ-Teuerung (der Landesindex steht aktuell bei minus 0,7 Prozent) bringt ein Mindestzins von 1,5 Prozent nach wie vor eine angemessene Realverzinsung. Wenn der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission folgt, sendet er auch ein wichtiges Signal für eine stabilitätsorientierte Steuerung der obligatorischen Parameter in der Beruflichen Vorsorge.