Arbeitsmarkt Sozialpartnerschaft

Parlament einigt sich auf Stärkung der Gesamtarbeitsverträge

Der Nationalrat schliesst sich dem Ständerat an: Er bestätigt, dass sozialpartnerschaftlich ausgehandelte, allgemeinverbindliche Mindestlöhne kantonalen Mindestlöhnen vorgehen sollen. Beide Räte wollen mit einer zusätzlichen Besitzstandsregel verhindern, dass die Löhne infolge der Gesetzesänderung sinken. Die Arbeitgeber begrüssen den ausgewogenen Kompromiss.

Der Nationalrat hält an seinem Entscheid fest, den Vorrang von Mindestlöhnen in Branchen mit einem für allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) gegenüber kantonalen Mindestlöhnen gesetzlich zu verankern (24.096). An seiner heutigen Sitzung hat er zudem die vom Ständerat ergänzte Besitzstandsregel angenommen. Dadurch ist ausgeschlossen, dass es infolge des Vorrangs zu Lohnsenkungen in den betreffenden Kantonen Genf und Neuenburg kommt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst zusammen mit einer breiten Allianz aus 28 Wirtschafts- und Branchenverbänden diesen Entscheid ausdrücklich. Er stärkt die Sozialpartnerschaft und sorgt für die notwendige Rechtssicherheit.

Kantonale und kommunale Initiativen setzen die Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der Kanton Waadt wird am 14. Juni 2026 über eine Initiative für Mindestlöhne ohne Ausnahmen für ave GAV abstimmen. Im Wallis soll eine solche Mindestlohn-Initiative gegen Ende des Jahres vors Volk kommen. Selbst im Kanton Jura wurde eine neue Mindestlohn-Initiative gestartet, obschon bereits ein kantonaler Mindestlohn gilt. Gerade vor diesem Hintergrund ist die heutige Einigung entscheidend.