Nein zur Erleichterung von GAV-Allgemeinverbindlicherklärungen

17. April 2019 News

Die parlamentarische Initiative «Für eine moderne Sozialpartnerschaft» wird mit unterschiedlicher Empfehlung den Räten vorgelegt. Mit dem Vorstoss soll die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) erleichtert werden. Die Arbeitgeber lehnen dieses Rütteln an einer bewährten Regelung entschieden ab.

Im Rahmen der Sozialpartnerschaft fand der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Jahr 1956 Eingang in die Schweizer Gesetzgebung. GAV vermitteln dank ihrer Ordnungsfunktion klare Verhältnisse in einem Unternehmen und beugen Konflikte vor. Das unveränderte Gesetz trage der modernen Arbeitswelt mit immer mehr Kleinstarbeitgebern aber nicht mehr Rechnung, monieren die Nationalräte Olivier Feller (FDP), Jean-Paul Gschwind (CVP) und Marco Chiesa (SVP) in ihren drei gleichlautenden parlamentarischen Initiativen «Für eine moderne Sozialpartnerschaft» (17.406, 17.407 und 17.408). Demnach soll es künftig für eine Allgemeinverbindlichkeit von GAV genügen, wenn 35 Prozent (bisher 50 Prozent) der betroffenen Arbeitgeber mit 65 Prozent der Arbeitnehmer an einem GAV beteiligt sind.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) warnt vor dieser Gesetzesänderung, die erneut an einem der wichtigsten Trümpfe des Landes rüttelt: am flexiblen Arbeitsmarkt. Würde das sogenannte Arbeitgeberquorum reduziert, könnte es den Wettbewerb verzerren. Beispielsweise kann eine Minderheit von grossen Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern einer Mehrheit von kleineren Arbeitgebern die GAV-Bedingungen aufzwingen und gar aus dem Wettbewerb verdrängen. Die gesamtarbeitsvertraglichen Regelungen wären generell nicht mehr breit genug abgestützt.

Hinzu kommt, dass die Allgemeinverbindlichkeitserklärung ein funktionierendes und bewährtes Instrument der flankierenden Massnahmen ist, die im Gegenzug zum 2002 beschlossenen freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU eingeführt worden sind. Ein Ausbau, wie ihn die Initianten fordern, lässt sich auch vor diesem Hintergrund nicht rechtfertigen.