Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 23. Juli 2026 die Vernehmlassung zu seinem Merkblatt «Wettbewerbsabreden auf Arbeitsmärkten» eröffnet. Verbände, Unternehmen und interessierte Personen können bis Ende September 2026 Stellung nehmen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) vertritt die Position, dass sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Löhne keine wettbewerbsrechtliche Frage sind. Lohnverhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden erfordern zwangsläufig einen gewissen Informationsaustausch. Dieser Austausch ist Teil der Sozialpartnerschaft und fällt nach Auffassung des SAV nicht unter das Kartellgesetz.
Der SAV wird den nun vorliegenden Merkblattentwurf gemeinsam mit seinen Mitgliedern eingehend prüfen und seine Stellungnahme einreichen.