Bundesrat will flankierende Massnahmen verschärfen

2. März 2012 News

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Geplant sind neue Sanktionsmöglichkeiten bei Scheinselbständigkeit und bei Verstössen gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingungen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat die Vorschläge in der Vernehmlassung grundsätzlich positiv aufgenommen.

Missbrauch der Personenfreizügigkeit soll in Zukunft strenger geahndet werden. Der Bundesrat plant wie angekündigt neue Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie bei Scheinselbständigkeit. So sollen selbständige Dienstleister aus der EU, die in der Schweiz ihre Dienste anbieten, in Zukunft mit Dokumenten beweisen müssen, dass sie auch tatsächlich selbständigerwerbend sind.

Der Bundesrat will zudem härter gegen Scheinselbständige vorgehen. Wem Missbrauch nachgewiesen wird, soll etwa mit einem Arbeitsunterbruch belegt werden können. Zudem sind Bussen möglich. Mit solchen müssen auch Arbeitgeber rechnen, die Arbeitnehmende in der Schweiz beschäftigen und gegen zwingende Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen verstossen. Neu sollen auch Entsendebetriebe gebüsst werden können, wenn sie trotz rechtskräftiger Dienstleistungssperre bei Arbeiten in der Schweiz angetroffen werden.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat die bundesrätlichen Vorschläge in der Vernehmlassung grundsätzlich positiv aufgenommen. Er wird jetzt genauer prüfen, inwiefern sich Änderungen ergeben haben. Gemäss einer Mitteilung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) hat sich die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenenden für die Verschärfung der flankierenden Massnahmen ausgesprochen.