«Zulassungspraxis der Fachhochschulen entspricht gesetzlichen Anforderungen»

27. Oktober 2010 News

Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Fachhochschulen die Zulassungspraxis zum Bachelorstudium nach den Vorgaben des Gesetzes handhaben. Der Bund will aber in einzelnen Fällen Klarheit schaffen.

Um an einer Fachhochschule zu studieren, verlangt das Gesetz eine Berufsmaturität oder eine gymnasiale Maturität plus eine einjährige Arbeitswelterfahrung. Der Einstieg über die Berufsbildung sei entscheidend für das praxisnahe Profil der Fachhochschulen und solle auch mit Blick auf die künftige Hochschullandschaft beibehalten und geschärft werden, teilte das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mit. In seinem verabschiedeten Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Zulassungspraxis der Fachhochschulen diesen gesetzlichen Anforderungen entspricht. In einzelnen Fällen wie der Zulassung mit Aufnahmeprüfung wird der Bund aber einige Klarstellungen vornehmen.

Im Jahr 2009 kamen 48% der Studierenden mit Berufsmaturität, 22% mit gymnasialer Maturität, 13% mit einem anderen Ausweis (Fachmaturität, Abschluss der höheren Berufsbildung), 12% mit ausländischer Vorbildung und 3% nach einer Aufnahmeprüfung an eine Fachhochschule. In Technik und Wirtschaft besass die Mehrheit eine Berufsmaturität, in Gesundheit oder Kunst dominierten dagegen andere Vorbildungen wie die gymnasiale Maturität.

Wer nach dem Gymnasium ein Fachhochschulstudium aufnehmen will, muss zunächst ein Jahr Arbeitswelterfahrung in einem dem Studium verwandten Beruf sammeln. Der Bericht analysierte dazu die gängige Praxis in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Design und stellt fest, dass alle Fachhochschulen diese Zusatzleistung einfordern. Die Anforderungen an das Arbeitsweltjahr sind laut EVD «allerdings sehr heterogen». Die Fachhochschulen sollen hier mit der Festlegung von Lernzielen für gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen sorgen.