Ständeratskommission will Sozialhilfe besteuern

31. März 2010 News

Die ständerätliche Wirtschaftskommission will falsche Anreize bei der Sozialhilfe beseitigen. Sie fordert, dass Sozialhilfeleistungen künftig besteuert werden. Im Gegenzug soll das Existenzminimum von den Steuern befreit werden.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) beschloss mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, eine Motion mit folgenden Forderungen einzureichen: Künftig sollen Sozialhilfeleistungen besteuert und im Gegenzug das Existenzminimum von den Steuern befreit werden. Stimmen die Räte zu, wird der Bundesrat beauftragt, die Gesetze zu revidieren. Anlass für den Entscheid war eine Standesinitiative des Kantons Bern, die eine Besteuerung von Sozialhilfeleistungen verlangt.

Härtefälle vermeiden
Mit der Besteuerung der Sozialhilfeleistungen soll verhindert werden, dass Erwerbstätige mit bescheidenem Einkommen weniger Geld im Portemonnaie haben als Personen, die Sozialhilfe beziehen. Um Härtefälle zu vermeiden, soll gleichzeitig das Existenzminimum steuerlich entlastet werden, teilten die Parlamentsdienste mit.

In der ständerätlichen Kommission herrschte Einigkeit darüber, dass mit dem heutigen Recht falsche Anreize gesetzt werden. Jene, die eine Erwerbstätigkeit aufnähmen, würden unter Umständen bestraft, schreibt die WAK-S. Zum einen müssten sie auf dem Einkommen Steuern bezahlen, zum andern fielen Verbilligungen weg, zum Beispiel bei Krankenkassenprämien und Kinderkrippen.

Problem der Schwelleneffekte
Nach Meinung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) besteht in der Tat das Problem der Schwelleneffekte. Der SAV hält es deshalb für angebracht, die Besteuerung der Sozialhilfe genauer unter die Lupe zu nehmen.