Ständeratskommission plädiert für Zurückhaltung bei Pensionskassen
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats will die Ausfinanzierung von öffentlich-rechtlichen Pensionskassen nicht übermässig forcieren.
| Roland A. Müller
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständrats (SGK-S) will bei der Ausfinanzierung von öffentlich-rechtlichen Pensionskassen eine Mindestkapitaldeckung von lediglich 80 % vorschreiben. Im Gegensatz dazu hat der Bundesrat eine vollständige Ausfinanzierung innerhalb von 40 Jahren beantragt.
Die Kosten, die den Kantonen und Gemeinden daraus entstünden, beliefen sich auf 9,9 Mrd. Fr. Ein vollständige Ausfinanzierung hätte nach den vorliegenden Berechnungen Kosten von rund 30 Mrd. Fr. zur Folge. Zusätzlich zur Mindestdeckungslimite von 80 %, wie sie nun von der Kommission klar mit 9 gegen 2 Stimmen beschlossen wurde, will die SGK-S noch weitere Eckpfeiler setzen.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.