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Schweiz soll sich an Bildungsprogrammen der EU beteiligen

Nach dem Nationalrat stimmte auch die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur den Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen mit der EU zu. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid.

Die Europäische Union (EU) führt zwischen 2007 und 2013 Programme in den Bereichen Bildung, Berufsbildung und Jugend durch. Die Schweiz unterzeichnete im Rahmen der Bilateralen II eine Absichtserklärung zur Teilnahme. Diese Erklärung soll mit den vorliegenden Bundesbeschlüssen, die der Bundesrat ans Parlament überwies, umgesetzt werden. Der Nationalrat sagte bereits Ja zu den Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an den Programmen «Lebenslanges Lernen» und «Jugend in Aktion» sowie zum hierfür erforderlichen Verpflichtungskredit von 110,7 Mio. Fr.

Unterstützung bei Teilnahme an Programmen

Es sollen Schweizer Einzelpersonen, Institutionen, Organisationen und Unternehmen bei einer Programmteilnahme unterstützt werden. Dabei geht es vorab um:

Aktive Rolle im europäischen Bildungsraum ausbauen

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) nimmt den Entscheid der WBK-S mit Genugtuung zur Kenntnis. Seiner Ansicht nach wird die offizielle Teilnahme an den Programmen dazu beitragen, die aktive Rolle der Schweiz im europäischen Bildungsraum auszubauen. Auch soll damit bildungspolitischer und volkswirtschaftlicher Nutzen aus dem Wissenstransfer sowie aus der Mitarbeit in den besten europäischen Kooperationsnetzen gezogen werden. Zudem erhofft er sich Impulse für die hiesige Berufsbildung, muss diese doch – um zukunftsfähig zu bleiben – auch vermehrt internationale Aspekte berücksichtigen. Der SAV misst einer Internationalisierung des Schweizer Bildungswesens eine zunehmende und hohe Bedeutung zu.

Ihre Ansprechperson

Roland A. Müller

Direktor

roland.mueller@arbeitgeber.ch

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