Poliere mit einheitlichem Gesamtarbeitsvertrag

11. Juni 2010 News

Poliere im Bauhauptgewerbe haben neu einen einheitlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) hatte bisher zwei verschiedene Kaderverträge mit Arbeitnehmer-Organisationen. Der neue Vertrag tritt rückwirkend auf den 1. Juni 2010 in Kraft. 

Seit einigen Jahren verfügte der SBV über zwei Kaderverträge. Der eine bestand mit Baukader Schweiz und der Schweizer Kaderorganisation (SKO), der andere mit den Gewerkschaften Unia und Syna. Der neue GAV entspricht inhaltlich dem bisherigen GAV mit den Kaderorganisationen, teilten die Vertragsparteien in einer gemeinsamen Mitteilung mit. Die beiden Gewerkschaften sind dem bestehenden Regelwerk nun beigetreten. Der GAV regelt die wesentlichen Arbeitsbedingungen der Poliere, welche als Kaderleute auf den Baustellen eine zentrale Aufgabe erfüllen. Neben festgeschriebenen Minimallöhnen werden insbesondere die spezielle Arbeitszeit für Kaderleute sowie die Kündigungsbedingungen geregelt.

Durch den neuen, einheitlichen GAV werde der administrative Aufwand verringert, heisst es weiter. Für die Arbeitnehmer-Organisationen liege der Vorteil auch darin, dass es nun keine unterschiedlichen Regelungen für die Kadermitarbeitenden gebe. Damit bekämen die Poliere mehr Klarheit und Rechtssicherheit. Der neue Vertrag gilt für alle in den Kaderorganisationen und Gewerkschaften organisierten Poliere. Die Vertragsparteien haben vereinbart, über allfällige künftige Anpassungen und die Frage der Allgemeinverbindlichkeit noch in diesem Jahr Verhandlungen zu führen. Der neue GAV gilt rückwirkend auf den 1. Juni 2010.