Personenfreizügigkeit bewährt sich auch in der Rezession

17. Juni 2010 News

Rund ein Jahr nach der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) auf Bulgarien und Rumänien fällt die Bilanz der Personenfreizügigkeit generell positiv aus. Zu diesem Schluss kamen die Delegationen der Schweiz und der EU im Rahmen des Gemischten Ausschusses des FZA in Brüssel.

Anlässlich des 9. Treffens des Gemischten Ausschusses zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU wurden vor allem die Entwicklung der Einwanderung im Zeitraum 2009/2010, Umsetzungsfragen bei der Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen und der Stand der Anpassungsarbeiten bezüglich der Anhänge II und III (Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit und die gegenseitige Anerkennung der Berufsdiplome) besprochen.

Weniger B-Bewilligungen
Seit der Einführung der vollen Freizügigkeit für die Bürgerinnen und Bürger der 15 alten EU-Staaten, sowie von Malta, Zypern und der EFTA (EU-17/EFTA) am 1. Juni 2007, habe sich die Einwanderung im Verhältnis zur Konjunktur und zur Arbeitskraftnachfrage der Wirtschaft entwickelt. Wie das Bundesamt für Migration (BFM) mitteilte, wurden von Anfang Juni 2009 bis Ende Mai 2010 insgesamt 47 766 neue Aufenthaltsbewilligungen (Bewilligung B, mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren) erteilt. Dies entspricht im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2008/2009 erneut einem Rückgang von 20%. Die Anzahl erteilter Kurzaufenthaltsbewilligungen (Bewilligung L, mit einer Gültigkeitsdauer von 4 bis 12 Monaten) ist in den letzten 12 Monaten von 56 818 (Zeitraum 2008/2009) auf 51 141 gesunken. Die Kontingente für Staatsangehörige aus der EU-8 wurden im vergangenen Jahr (Juni 2009 bis Mai 2010) nicht ausgeschöpft.

Bei den Staatsangehörigen aus den EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien waren im Zeitraum anfangs Juni 2009 bis Ende Mai 2010 die Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen (B) zu 100% ausgeschöpft (362 B-Bewilligungen), während die Ausschöpfungsrate bei den Kurzaufenthaltskontingenten bei knapp 90% lag (3155 L-Bewilligungen).

“Fortschritte beim Vollzug der flankierenden Massnahmen”
Die Personenfreizügigkeit habe sich auch in Zeiten der Rezession bewährt, schreibt das BFM. Die Schweiz habe im Dialog mit ihren europäischen Partnern in den letzten Jahren aktiv an der Verbesserung der Umsetzung der flankierenden Massnahmen gearbeitet. So hätten bei regelmässigen Treffen der trinationalen Konferenzen Deutschland-Österreich-Schweiz beim Vollzug der flankierenden Massnahmen Fortschritte erzielt und die Rechtssicherheit für Entsendebetriebe erhöht werden können.