Die Pensionskassen wollen den Mindestzinssatz in der Berufsvorsorge selbst bestimmen, wie eine Umfrage zeigt. Den Einfluss von Bundesbern auf das Tagesgeschäft bewertet die Mehrheit der Befragten als «eher negativ».
| Roland A. Müller
Nicht der Bundesrat, sondern die Pensionskassen selbst sollen den Mindestzinssatz in der Berufsvorsorge festlegen. Das wünscht die Branche, wie das Beratungsunternehmen Ernst & Young in seiner ersten Pensionskassenstudie 2010 herausfand. Die Kassen sind zudem mit der Politik unzufrieden. 50% der 48 befragten Vorsorgeunternehmen gaben zu Protokoll, der Einfluss Bundesberns auf das Tagesgeschäft sei eher negativ, 8% werteten ihn sogar als sehr negativ.
Mehrheit erwartet steigenden Einfluss der Politik
Nur 6% konnten der politischen Einflussnahme Positives abgewinnen; 35% sahen den Einfluss neutral. Über zwei Drittel der Unternehmen – die Mehrzahl von ihnen grosse Einrichtungen mit über 1 Mrd. Fr. Bilanzsumme – erwarten in der Zukunft einen steigenden Einfluss der Politik.
40% könnten sich im Gegenzug mit einem Solvenz- oder Stresstest für die Branche anfreunden, sofern die Tests den Rahmenbedingungen der Branche Rechnung tragen.
Werden Rentner zur Sanierung herangezogen?
Am meisten beschäftigt die Pensionskassen gemäss der Studie die Vermögenserträge, die hinter den Vorsorgeplänen herhinken – besonders in der obligatorischen Berufsvorsorge. 85% der Kassen gehen davon aus, dass sie in den nächsten zehn Jahren ihre Vorsorgeleistungen reduzieren oder die Beiträge erhöhen müssen.
Dass die Rentner zur Sanierung herangezogen werden, ist gemäss der Studie nicht mehr Tabu. Die meisten befragten Einrichtungen redeten dabei einem Wechsel von der voll- zur teilgarantierten Rente das Wort.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.