Neuer Leitfaden für die Reintegration nach Unfällen
Die neue Publikation «Reintegrationsleitfaden Unfall» des Schweizerischen Versicherungsverbands ist ein Instrument für alle, die Verunfallte auf ihrem Weg zur Genesung begleiten. Als Hilfsmittel soll sie dazu dienen, beim Heilverlauf nach einem Unfall Abweichungen in Bezug auf den Normalfall zu erkennen.
| Roland A. Müller
Nach Unfällen ist die frühe Erkennung von Abweichungen wichtig, sinkt doch für Betroffene mit zunehmender Arbeitsunfähigkeitsdauer die Wahrscheinlichkeit, in den Arbeitsprozess zurückzukehren. Die versicherungsrechtliche und medizinische Schadenfallbearbeitung bei Unfällen verlange von Medizinern und Sachbearbeitern viel Wissen und Erfahrung, schreibt der Schweizerische Versicherungsverband (SVV). Der «Reintegrationsleitfaden Unfall» unterstütz die Fallverantwortlichen bei der medizinischen Beurteilung der Unfallfolgen.
Der Leitfaden soll einerseits helfen, Routinefälle als solche zu behandeln und unnötigen Mehraufwand zu verhindern. Anderseits sollen mithilfe des Leitfadens potentiell schwierige Verläufe schon früh erkannt und bei Bedarf zusätzliche Massnahmen in die Wege geleitet werden. Zusätzlich soll der Leitfaden dem nachbehandelnden Arzt helfen, Abweichungen vom Normverlauf zu erkennen – insbesondere bei ihm weniger vertrauten Verletzungen. Der Leitfaden umfasst rund 170 Hauptdiagnosen, welche entsprechend den Verletzungsmustern weiter unterteilt sind. Die Publikation steht beim SVV zum Download bereit.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.